FELDHASE HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE FELDHASEN Katzen und Hundeopfer auch wenn augenscheinlich unverletzt Tiere die verletzt krank oder geschwächt sind Straßenverkehrsopfer Jungtiere die definitiv verwaist sind totes Alttier in der Nähe Feldhasen gelten nach dem Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG und der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV als besonders geschützt und unterliegen dem Jagdrecht Gemäß der Erläuterung des Hessischen Ministeriums für Umwelt Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucher schutz zum Umgang mit verletzten und kranken Wildtie ren die dem Jagdrecht unterliegen vom 29 September 2015 dürfen verletzte verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder einem Tierarzt gebracht werden Es besteht jedoch Meldepflicht bei der Entnahme des Tieres z B bei der Polizei Eine Meldepflicht besteht nicht wenn die Tiere im befriedeten Bereich gefunden wurden 16

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 16
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.