FLEDERMAUS HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE FLEDERMÄUSE Katzen und Hundeopfer auch wenn augenscheinlich unverletzt Tiere die verletzt oder geschwächt sind Tiere die tagsüber auf den Boden liegend gefunden wurden Tiere die in einem Raum Gebäude eingesperrt waren Tiere die in einem Teich oder einer Regentonne gefunden wurden Tiere die im Herbst Winter draußen gefunden werden z B in einem Holzstapel Beratung bzgl der Möglichkeit der Fortführung des Winterschlafs und je nach Fundumstand und Zustand des Tieres Begutachtung oder Aufnahme erforderlich Tiere die in einem Kamin gefunden wurden Jungtiere ohne Fell die draußen liegend oder hängend gefunden wurden Alle Fledermausarten gelten nach dem Bundesnatur schutzgesetz BNatSchG bzw nach der Bundes artenschutzverordnung BArtSchV als besonders geschützt Zusätzlich sind sie in der Flora Fauna Habitat Richtlinie FFH Richtlinie Anhang IV gelistet sie stehen damit unter strengem Rechtsschutz der EU 14

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 14
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