Seite 20 bürgerzeitung Nr 7 August September 2015 Rathaus Es kommt wieder die Jahres zeit in der pflanzliche Abfälle auf Feldern aber auch inner halb der Bebauung verbrannt werden Die Stadt Gunzen hausen gibt einen Überblick darüber was im Zusammen hang mit dem Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zu be achten ist wo dies getan wer den darf und wer dies über haupt darf Die rechtliche Grundlage hier für bildet die Verordnung über die Beseitigung von pflanzli chen Abfällen außerhalb zuge lassener Beseitigungsanlagen PflAblV Was darf verbrannt werden Es dürfen nur strohige Abfälle aus der Landwirtschaft ver brannt werden Dies auch nur wenn diese auf dem landwirt schaftlich genutzten Grund stück anfallen und nicht im Rahmen der Nutzung solcher Grundstücke durch Liegenlas sen Einarbeiten und ähnliche Verfahren zur Verrottung ge bracht werden können Es dürfen also demnach keine privaten pflanzlichen Abfälle verbrannt werden Hierzu ist die öffentliche Müllentsorgung oder das Eigenkompostieren zu nutzen Wo darf verbrannt werden Das Verbrennen ist nur außer halb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile also nur in der freien Flur zulässig Das Verbrennen von den strohigen Abfällen innerhalb der Bebau ung ist strengstens verboten Gefahren Nachteile oder er hebliche Belästigungen durch die Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern Hierzu sind die erforderlichen Abstände von Wohngebäude und öffentlichen Verkehrs wegen je nach Windrichtung sowie von Waldrändern min destens 100 m Rainen und Hecken und sonstigen brand gefährdeten Gegenständen z B Heuballen einzuhalten Um die Brandfläche sind Be arbeitungsstreifen von drei Metern Breite zu ziehen die von pflanzlichen Abfällen frei zumachen sind Zum Schutz der Bodendecke und der Tier und Pflanzenwelt ist sicherzu stellen dass größere Flächen nicht gleichzeitig in Brand gesetzt werden und dass das Feuer auf die Bodendecke möglichst kurz und ohne stär ke Verbrennung einwirkt Wer darf verbrennen Das Feuer ist von mindestens zwei Personen über 16 Jahre ständig zu bewachen Die Per sonen müssen leistungs und reaktionsfähig sein sowie mit geeignetem Gerät ausgestat tet sein Was muss sonst noch beachtet werden Es ist sicherzustellen dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist Die Verbren nungsrückstände sind mög lichst bald in den Boden ein zuarbeiten Das Feuer darf bei starkem Wind nicht entzündet werden Wer muss informiert werden Die zuständige Gemeinde die Stadt Gunzenhausen ist mindestens sieben Tage vor der beabsichtigten Verbren nung zu informieren Die Stadt Gunzenhausen informiert in der Folge das Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen sowie die Integrierte Leitstelle Mittelfranken Süd die für die Alarmierung der Feuerwehren zuständig ist Letztere Mel dung soll Fehlalarmierungen der Feuerwehren vorbeugen Die Stadt Gunzenhausen Sachgebiet öffentliche Sicher heit und Ordnung ist erreich bar unter 09831 508 116 118 119 oder per E Mail unter ordnungsamt gunzen hausen de Sollte das Verbrennen ohne vorherige Information der Stadt Gunzenhausen durch geführt werden und dadurch eine Falschalarmierung der Feuerwehr resultieren besteht die Möglichkeit die Kosten für das Ausrücken der Feuerwehr der verantwortlichen Person in Rechnung zu stellen Außerdem kann dieses ord nungswidrige Handeln mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro belegt werden Am 1 Mai diesen Jahres gab es einige Änderungen für die Grüngutentsorgung im Stadt gebiet Nach drei Monaten zogen stellvertretender Stadt baumeister Thomas Hinterleit ner und die Vertreter der Firma Ernst eine Zwischenbilanz In dem dreimonatigen Zeit raum gab es insgesamt 3681 Anlieferungen von Grüngut und Gehölz Ein Vergleich zu den Vorjahren lässt sich hier nicht ziehen da vorher die Anlieferer nicht gezählt wurden Die An lieferung läuft insgesamt ruhig und gut die meisten Bürger akzeptieren die Schätzung der Mengen sagt Wilhelm Buch holzer der vor Ort das Grüngut entgegennimmt und die Ge bühren einnimmt Manchmal gibt es Diskus sionen wegen häckselbarem Gut so Buchholzer Hier ist es wichtig dass kein Blattwerk mehr an den Ästen ist da die grüne Blattmasse den Häcks ler verstopft Die Mindest stärke beträgt 5 cm und die Höchststärke die vom Häcks ler zerkleinert werden kann beträgt 10 cm Die Länge soll te zwei Meter nicht überschrei ten Wichtig ist auch dass das abgegebene Häckselgut nicht durch Draht Zaunreste etc verunreinigt ist Große ver wachsene Heckenteile können nicht als Ganzes angeliefert werden sondern müssen auf einen maximalen Durchmes ser von 20 cm vorgeschnitten werden Für die Annahme oben ge nannter Gehölze fallen keine Gebühren an Die Annahme aller anderen Gartenabfälle wie Gras und Heckenschnitt Rasen Laub Abraum von Beeten Balkonpflanzen und Stauden sind Gebühren in Höhe von 5 Euro pro m fällig Bei geringen Mengen gilt eine Mindestgebühr von 1 Euro Es wird noch einmal ausdrück lich darauf hingewiesen dass nur Gartenabfälle und nur in haushaltsüblichen Mengen ab gegeben werden dürfen Wichtig ist dass die Gartenab fälle nicht in Plastiktüten und säcken abgegeben werden da diese nicht kompostierbar sind Sortenreine Abfälle wie Laub und Rasenschnitt kön nen in Pappkartons oder spe ziellen Papiersäcken angelie fert werden Küchenabfälle und Speiseres te oder verdorbene Lebens mittel gehören dagegen nicht zu den Gartenabfällen son dern in die Biotonne Nicht in die Grüngutentsor gung gehören Erdaushub Gartenerde und Wurzelstöcke Die angelieferten Einzelmen gen sind im Vergleich zu frü her kleiner geworden Vonsei ten der Firma Ernst wurde im Zeitraum der Einführung der Gebührenpflicht für die Grün gutentsorgung eine unverhält nismäßig größere Anzahl an Biotonnen ausgegeben Die abgelieferte Gesamtmen ge ist im Vergleich zum glei chen Zeitraum des Vorjahres deutlich gesunken Hier spielt sicherlich die vermehrte Aus gabe von Biotonnen eine Rol le Die Reduzierung ist aber auch der permanenten Über wachung und Kontrolle ge schuldet Auf die Eigenkompostierung sollte in jedem Fall weiter ge setzt werden Die Boxen befinden sich an folgendem Standort und sind in den Monaten April bis Okto ber wie folgt geöffnet Firma Ernst Aha Nr 200 Montag und Mittwoch 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr Freitag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr Samstag 9 bis 14 30 Uhr Hinweise zur Grüngutentsorgung Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Was ist zu beachten Wer darf es
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie
hier um zur Online-Version zu gelangen.