42 Informationen Kommunale Arbeitsgemeinschaft ILE Region Fränkisches Seenland Hahnen kamm Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte 2024 Die KAG Fränkisches Seenland Hahnenkamm beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien FinR LE in Höhe von bis zu 100 000 EUR zu beantragen Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9 0 Regionalbudget im Förderbereich 1 Integ rierte Ländliche Entwicklung ILE des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrar struktur und des Küstenschutzes GAK in der jeweils geltenden Fassung Die KAG Fränkisches Seenland Hahnenkamm ruft unter diesem Vorbehalt daher zur Einreichung von Förderanfragen Projektanträge für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2024 auf Dieser Aufruf umfasst ausschließlich An fragen auf Förderung von Kleinprojekten die unter Berück sichtigung der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung FinR LE sowie der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung attraktiver und lebendiger Ortsker ne und der Behebung von Gebäudeleerständen der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung der Belange des Natur Umwelt und Klimaschutzes der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung den Zweck verfolgen die ländlichen Räume als Lebens Arbeits Erholungs und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln Klein projekte sind Projekte deren förderfähige Gesamtausgaben maximal netto 20 000 EUR nicht über steigen Zu beachten ist dass alle förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen um als Kleinprojekt eingestuft zu werden Über diesen Aufruf kann pro definiertem Projekt nur ein Antrag eingereicht werden Und alle Antragstellenden können nur einen Antrag im Rahmen dieses Aufrufs einreichen Voraussetzungen Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen De minimis Beihilfe Gewerbe zu beachten Projekte in ausgewiesenen Gebieten der Städtebauförderung sind ausgeschlossen Fördergegenstand Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte die einen Beitrag zu den Handlungsfeldern des ILE Konzeptes auf weisen Dies sind u a Maßnahmen zur a Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements b Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene c Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit d Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung e Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen f Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden dass auch der notwendige Durchführungsnachweis bis spätestens 30 09 2024 vorgelegt werden kann Zuwendungs und Antragsberechtigte a Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts b natürliche Personen und Personengesellschaften Art und Umfang der Förderung Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer Skonti Boni und Rabatte werden mit bis zu max 80 bezuschusst höchstens jedoch mit 10 000 EUR In einem nach der Fördermittelzusage zu erstellen den privatrechtlichen Vertrag wird diese maximale Zuwendung festgelegt Für die Kostenschätzung sind Angebote zugrunde zu legen die auch noch im Jahre 2024 Gültigkeit besitzen sollten Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwen dungen aus anderen Förderprogram men ist zulässig soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinie Ländliche Entwick lung FinR LE oder die Dorfer neuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms DorfR ist nicht erlaubt Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht Die Zuwendung ist nicht auf Dritte über tragbar Antrags und Auswahlverfah ren Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskon zepts ILEK dienen und im Gebiet des ILE Zusammenschlusses liegen Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch die hierfür eingesetzte Projekt AG Fränkisches Seenland Hahnenkamm Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regio nalbudgets Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der VG Gunzen hausen als Verant wortliche Stelle und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden Termine Abgabe der Förderanfragen Anträge auf Förderung mit allen erforderlichen Unter lagen spätestens am 20 Oktober 2023 an Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen Verantwortliche Stelle Frankenmuther Straße 2 d 91710 Gunzenhausen Spätester Termin der Abrechnung mit der VG Gunzenhausen 30 09 2024 Das Merkblatt mit allen ergänzenden Hinweisen und Dokumenten steht im Internet Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten StMELF unter www stmelf bayern de foerderwegweiser Link Ländliche Entwicklung und Regionalbudget zur Verfügung Das Antragsformular ist aber auch über die Kommunen erhältlich Beauftragter der Verantwortlichen Stelle des ILE Zusammenschlusses und zuständig für Rückfragen ist Dieter Popp vorzugsweise über dieter popp futour com oder auch Telefon 09837 975708 Quelle Dieter Popp

Vorschau buergerzeitung_09_2023 Seite 42
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