6Aus dem Rathaus Gunzenhausen ist Lastenfahrradland städtisches Förderprogramm wird fortgesetzt Nach zwei erfolgreichen Jahren geht das freiwillige Gun zenhäuser Förderprogramm für Lastenfahrräder Lastenpe delecs und Lastenanhänger für Fahrräder in die nächste Runde Erneut wurde hierfür eine Summe von 15 000 Euro in den städtischen Haushalt eingestellt Wer am Programm teilhaben möchte der sollte sich beeilen Denn 2021 und 2022 wurde die Fördergeldsumme komplett ausgeschöpft Gefördert wird die Anschaffung von selbstgenutzten ein und zweispurigen zulassungs und versicherungsfreien neuen Lastenfahrrädern mit und ohne elektrische Tretunter stützung die mindestens eine Lastenzuladung von 40 Ki logramm ermöglichen Gefördert werden daneben aber auch reine Lastenanhänger für Fahrräder die ausschließlich zum Transport von Lasten geeignet sind und für eine Zula dung von mindestens 40 Kilogramm zugelassen sind Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrradanhänger die zum Transport von Kindern und Hunden zugelassen sind Die Förderhöhe beträgt 25 der Anschaffungs kosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 2 000 Euro bei Lastenfahrrädern Für Lastenanhän ger gilt eine maximale Förderung von 250 Euro Eine Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrages bei der Stadt beantragt werden Dies kann bequem über die In t e r netseite www gunzenhausen de radlstadt gun zenhausen html erfolgen oder mittels schriftlichem An trag an das Hauptamt erledigt werden Die zustän digen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für Fragen unter Tel 09831 508 111 oder per E Mail unter hauptamt gunzenhausen de zur Verfügung Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsfl ächen Der öffentliche Raum ist für die Allgemeinheit da und darf grundsätzlich von allen erlaubnisfrei genutzt werden Dennoch können Verkehrsfl ächen wie Gehwege Plätze oder Straßen in Einzelfällen über den Gemeingebrauch hinaus von Dritten genutzt werden Wird beispiels weise von einem Gewerbebetrieb zusätzlicher Raum für Reklametafeln oder für das Aufstellen von Tischen und Stühlen benötigt so ist dies grundsätzlich möglich muss jedoch im Vorfeld bei der für den jeweiligen Ver kehrsraum zuständigen Behörde beantragt werden Wenn die Inanspruchnahme der öffentlichen Ver kehrsfl äche über die sog Gemeinnutzung hinaus geht braucht es in der Stadt Gunzenhausen eine Sondernutzungserlaubnis Diese muss rechtzeitig beantragt und durch die Behörde geprüft werden Grundsätzlich gilt Sondernutzungen sind räumlich begrenzt und werden nur für den Raum vor dem be antragenden Geschäftsgebäude erteilt Außerdem gilt die erteilte Erlaubnis ausschließlich für den durch die Behörde vorgegebenen zeitlichen Rahmen Typi sche Sondernutzungen sind neben der Außengastro nomie auch Warenauslagen und Werbeeinrichtungen Für die Erteilung einer Sondernutzung fallen Gebühren an geregelt in der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gunzenhausen Wer eine entsprechende Er laubnis beantragen möchte kann dies über das Ser vice Portal unter www gunzenhausen de in die Wege leiten Achtung Verstöße gegen die Erlaubnis und nicht genehmigte Sondernutzungen werden als Ordnungs widrigkeit geahndet Daher gilt Betreiberinnen und Betreiber einer Sondernutzung müssen regelmäßig überprüfen ob die zeitliche und räumliche Genehmi gung noch mit der tatsächlichen Nutzung übereinstimmt bzw ob überhaupt eine Genehmigung erteilt wurde Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem städtischen Ordnungsamt unter Tel 09831 508 118 oder 119 sowie per E Mail an ordnungsamt gunzenhausen de gerne zur Verfügung TIPP Sie können weiterhin kosten los die Lastenräder der Stadt Gunzenhausen leihen Mehr dazu unter gunzenhau sen de lastenfahrradausleihe html Das Deutschlandticket mit einem Fahrschein einfach und günstig bundesweit unterwegs sein

Vorschau buergerzeitung_05_2023 Seite 6
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.