26 weitere Informationen Im EU Förderprogramm LEADER ste hen die Lokalen Aktionsgruppen LAG für die nächste Förderperiode fest 70 LAGs in ganz Bayern hatten sich über ein halbes Jahr lang intensiv mit der künftigen Entwicklung ihrer Regionen auseinandergesetzt und die Ergebnisse in sogenannten Lokalen Entwicklungs strategien festgehalten Nun hat ein unabhängiges Expertengremium ent schieden Alle dieser 70 Lokalen Akti onsgruppen können in der Periode von 2023 bis 2027 dabei sein Das hat das für das LEADER Programm zuständige Landwirtschaftsministerium in München mitgeteilt Einige müssen allerdings an ihren Strategien noch Nachbesserun gen vornehmen Zudem müssen alle Lokalen Aktionsgruppen noch kurzfris tige Nachforderungen der EU erfüllen Die LAG Altmühlfranken betrifft ledig lich letzterer Punkt Mit der Auswahl ist nach Angaben des Ministeriums der Grundstein für die Beteiligung an der neuen Förderperiode gelegt Bis zum wirklichen Start müssen sich die Regio nen aber noch etwas gedulden Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind wird die offizielle Anerkennung voraussicht lich im April 2023 erfolgen Die Antrag stellung wird dann wahrscheinlich ab Frühsommer möglich sein Die Lokalen Aktionsgruppen sind Partnerschaften aus Kommunen Vereinen Verbänden Unternehmen und Privatpersonen die sich als Ideenschmieden für die Weiter entwicklung ihrer Region engagieren Alle ausgewählten Entwicklungsstrate gien erfüllen die besonderen Merkmale des LEADER Programms Bürgerenga gement Vernetzung Innovation und Kooperation Nach dem Motto des bayerischen Programms Bürger ge stalten ihre Heimat entwickeln die Akteure vor Ort passge naue und kreative Lösungen Die LAG Altmühlfranken wurde erstmals 2015 in das LEADER Förderprogramm aufge nommen Bis auf Langenaltheim Pap penheim und Solnhofen die zur Nach bar LAG Monheimer Alb AltmühlJura gehören umfasst die Gebietskulisse den gesamten Landkreis Weißenburg Gunzenhausen Mit LEADER konnten LAG Altmühlfranken erneut im LEADER Förderprogramm dabei Winter in Gunzenhausen

Vorschau buergerzeitung_01_2023 Seite 26
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