6Aufgrund der täglichen Pressemeldungen dass in der kommenden Wintersai son die Gasversorgung in Deutschland eingeschränkt werden könnte unter nehmen im Moment viele Hauseigentümer und Mieter große Anstrengungen und versuchen Öfen oder Heiz geräte in den Gebäuden zu installieren um einer dro henden Gaseinschränkung und der damit verbundenen Temperaturminimierung entgegen wirken zu können Jedoch gilt es bei der Auf stellung bzw beim Anschluss von Öfen und Heizgeräten einiges zu beachten Sicherheit hat Vorrang Vorsicht bei der Verwendung von alternativen Heizsystemen in Gebäuden Aus dem Rathaus Betrieb von Holzöfen Viele Bürger innen kaufen Holzöfen in Baumärkten oder im Fachhandel und wollen diese in ihren Wohnungen und Ge bäuden an die bestehenden Kamine anschließen Dabei ist zu beachten dass nach der Bayerischen Bauordnung Art 78 Abs 3 beim Aufstellen und vor dem Betrieb der Feuerstätte die Taug lichkeit und Benutzbarkeit der Abgasanlage durch den bevoll mächtigten Bezirksschornsteinfeger bescheinigt werden muss Wenn sich Bürger innen dazu entschließen einen Holzofen zu kaufen sollte schon vor dem Kauf Kontakt zum zuständigen Bezirksschornsteinfeger aufgenommen werden um eventuelle rechtliche Konsequenzen im Nachhinein zu vermeiden Die für den jeweiligen Kehrbezirk zuständigen Bezirksschorn steinfeger für Ihren Bereich finden sie auf der Internetseite des Landratsamtes Weißenburg Gunzenhausen https www landkreis wug de umwelt schornsteinfegerwesen Betrieb von Elektroheizgeräten Auch beim Betrieb von Elektroheizge räten ist Vorsicht geboten Viele ältere Elektroinstallationen halten eine dauer hafte Belastung im oberen Grenzbereich der verbauten Leitungsschutzschalter nicht mehr stand Veraltete Schraub klemmverbindungen und korrodierte Drähte können zu einer Funkenbildung Erhitzung an Klemmstellen oder Ver teilerschränken führen Dies kann im weiteren Verlauf zu einer Brandgefahr führen Sollten mehrere Heizgeräte in einer Wohnung oder in einem Gebäude be trieben werden kann es durch die da mit verbundene Leistungserhöhung auch zum Auslösen von Vorsicherungen am Zählerfeld kommen was einen umfang reicheren Stromausfall im Gebäude zur Folge hat Flüssiggasbetriebene Heizgeräte Heizstrahler und Heizpilze die mit Flüssiggas betrieben werden sind in der Regel nicht für den Gebrauch in Räumen geeignet Der Anschluss von Gasflaschen sowie die Schlauchleitun gen müssen dicht sein Beschädigte Leitungen dürfen keinesfalls in Betrieb genommen werden Achten Sie bei den Flüssiggasflaschen und Gaskartuschen darauf dass diese nur in gut durchlüfteten Räumen und niemals unter Erdgleiche gelagert wer den dürfen d h keinesfalls in Keller räumen Schon bei kleinen Leckagen kann es zu einem explosionsfähigem Gas Sauerstoff Gemisch kommen welches bei einer Funkenbildung z B Betätigung eines Lichtschalters zu einer Explosion im Gebäude und dadurch zu verheerenden Schäden führen kann

Vorschau buergerzeitung_11_2022 Seite 6
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