bürgerzeitung Nr 5 Juni 2022 Seite 7 AktuellesEinweihung des Cronheimer Jugendhauses Im Gunzenhäuser Ortsteil Cronheim dürfen sich Jugend liche und junge Erwachsene nun über ein neu gebautes Ju gendhaus freuen Das in Holz bauweise errichtete Gebäude steht auf dem Gelände der al ten Ziegelei und ist der krönen de Abschluss der Dorferneue rungsmaßnahmen Die Kosten für das Projekt in Höhe von 107 000 Euro teilen sich das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken und die Stadt Gunzenhausen je zur Hälfte Das Cronheimer Jugendhaus ist das gelungene Ergebnis gemeinschaftlicher Bemühun gen so Erster Bürgermeister Karl Heinz Fitz Die Dorfge meinschaft hat zusammenge halten und angepackt In den vergangenen anderthalb Jah ren ist so gemeinsam mit Stadt und Amt für Ländliche Entwick lung ein nachhaltiger Platz für junge Menschen geschaffen worden Das Cronheimer Ju gendhaus kann ein Vorbild für andere Orte und Projekte sein zeigt es doch was in der Ge meinschaft möglich ist Sehr bemüht um das Jugend haus hat sich der Cronheimer Jürgen Hasselbacher Auf des sen Initiative hin wurde im Juni 2019 der Verein Jugendhaus Ziegelhütte e V gegründet ein Trägerverein der in der Vergangenheit die Arbeiten koordinierte und künftig auch Ansprechpartner für das neue Domizil sein wird Beeindru ckend Rund 1 400 ehrenamt liche Stunden haben Hasselba cher und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter in das Projekt an der ehemaligen Ziegelhütte gesteckt Freuen sich über das neue Jugendhaus Bürgermeister Karl Heinz Fitz Vereinsvorstand Jürgen Hasselbacher Ortssprecherin Beate Schlicker und Anton Herrmann vom Amt für Ländliche Entwick lung v l n r Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur z B in den Straßenbau oder die Finan zierung von Schulen und Kita Ab dem 1 Januar 2025 wird die Grundsteuer reformiert So spielt künftig der Grundstücks wert keine Rolle mehr Die Grundsteuer wird nicht mehr nach dem Wert sondern nach der Flächengröße von Grund stück und Gebäude berechnet Das bisher bekannte dreistu fige Verfahren bleibt weiter Grundsteuerreform Die neue Grundsteuer in Bayern erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine Grund steuererklärung abzugeben Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die zuständige Kommune Die Eigentümerinnen und Eigentü mer erhalten über die getroffe ne Feststellung einen Bescheid den sog Grundsteuermessbe scheid Der Grundsteuermess betrag wird dann mit dem von der Kommune festgesetzten Hebesatz multipliziert Die nach neuem Recht zu zahlen de Grundsteuer wird im An schluss in Form eines Grund steuerbescheids mitgeteilt Sie ist ab dem Jahr 2025 an die Kommune zu bezahlen Um die Berechnungsgrund lage für die Grundsteuer fest stellen zu können sind Grund stückseigentümerinnen und eigentümer sowie Inhaberin nen und Inhaber von land und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet eine Grundsteuer erklärung abzugeben Für die Erklärung sind die Eigentums verhältnisse und die tatsächlich baulichen Gegebenheiten am 1 Januar 2022 maßgeblich Die Grundsteuererklärung kann in der Zeit vom 1 Juli bis spätestens 31 Oktober 2022 elektronisch über das Portal ELSTER unter www elster de abgegeben werden Sofern kein Benutzerkonto bei ELSTER vorhanden ist kann dieses jederzeit durch Registrierung unter www elster de angelegt werden Achtung Die Regist rierung kann bis zu zwei Wo chen dauern Sollte eine elektronische Abga be der Grundsteuererklärung nicht möglich sein so kann diese auch in Papierform er folgen Die Vordrucke hierfür sind ab dem 1 Juli 2022 unter www grundsteuer bayern de im Finanzamt oder in der Ge meinde erhältlich Weitere Informationen er halten Sie unter www grund steuer bayern de und www s tmfh bayern de grund steuerreform oder unter Tel 089 30 70 00 77 Die Grundsteuerreform geht auch an der Stadt Gunzenhausen nicht vor bei Zur Veranschaulichung dient dieses Beispiel

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