Seite 6 bürgerzeitung Nr 9 Dezember 2021 Aktuelles Die anstehende Winterperiode veranlasst die Stadt Gunzen hausen ihre Bürgerinnen und Bürger über den städtischen Winterdienst zu informieren sowie Hinweise zur Räum und Streupflicht zu geben Das Ausmaß des Winters ist nicht vorhersehbar Sicher wird es wieder Behinderun gen durch Glätte und Schnee geben Solche Einschränkun gen sind nicht vermeidbar Die Einwohner werden daher gebeten rechtzeitige und ausreichende Vorbereitungen zu treffen damit sich bei den winterlichen Straßenverhältnis sen die Unfallgefahr verringert und die Unannehmlichkeiten durch Glätte und Schnee er träglich sind In diesem Zusam menhang sind die Stadt sowie aber auch insbesondere die Haus und Grundstücksbesitzer gefordert ihre Pflichten zur Wintersicherung zuverlässig zu erfüllen Die Folgen von Wintereinbrü chen lassen sich am besten dadurch mildern dass alle Bür gerinnen und Bürger sich der Situation anpassen und sich im Straßenverkehr mit ständi ger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht verhalten Die nachfolgenden Informati onen und Hinweise zum Win terdienst der Stadt Gunzen hausen sowie zur Räum und Streupflicht der Haus und Grundstücksbesitzer sollen auf zeigen welche Arbeiten durch die Stadt erfüllt werden und welche Verpflichtungen für die Anlieger bestehen 1 Winterdienst durch die Stadt Gunzenhausen Der städtische Bauhof ist im Winter besonders gefordert denn er sorgt mit seinen Mitar beiterinnen und Mitarbeitern den Räumfahrzeugen den Fußtrupps sowie beauftragten Dritten dafür dass der inner örtliche Verkehr auf den Stra ßen trotz Schnee und Eis so gut wie möglich weiter fließt Was wird durch den Bauhof geräumt Straßen Beim Winterdienst wird nach einem Dringlichkeitsplan vor gegangen Demnach werden als erstes die Strecken des öffentlichen Personennahver kehrs geräumt und gestreut Im Anschluss die wichtigen Haupt und Durchgangsstraßen sowie Straßen mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial bei Glätte Zuletzt werden die sonstigen verkehrswichtigen Fahrbahnen und nachrangig die Straßen mit geringer Verkehrsbedeu tung in Wohngebieten und Tempo 30 Zonen geräumt und gestreut Der Bauhof bemüht sich in den Grenzen seiner Leistungs fähigkeit alle Straßen zu räu men Bei anhaltendem starkem Schneefall werden Straßen die im Dringlichkeitsplan am Anfang stehen aus Gründen der Verkehrssicherheit vorran gig geräumt und gestreut Fußgängerüberwege Fußgängerüberwege z B an Ampelanlagen Zebrastreifen werden von den Fußtrupps des Bauhofes gesichert Im Bereich von normalen Kreu zungen haben die Anlieger den Schnee am Gehsteig so zu lagern dass ein ungehinderter Zugang zur Kreuzung möglich ist Radwege Der Bauhof ist bestrebt die in nerörtlichen Radwege im Rah men der Leistungsfähigkeit und soweit es die Witterungsum stände es zulassen z B kein anhaltender starker Schnee fall zeitnah zur räumen und streuen Radwege die unmit telbar auf der Fahrbahn verlau fen und markiert sind können nur bei geringen Schneehöhen freigehalten werden da im Übrigen die Flächen zur Abla gerung des von der Fahrbahn weggeschobenen Schnees be nötigt werden Selbstständige kombinierte Geh und Radwege die inner orts und nicht direkt vor einem Privatgrundstück verlaufen werden durch den städtischen Winterdienst gesichert Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich im Übrigen darauf ein stellen dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein durchgängiger Räum oder Streudienst stattfindet Welches Streumaterial wird durch den Bauhof verwendet Bei der Auswahl des Streu materials ist ein Kompromiss zwischen seiner Umweltver träglichkeit und der zu bezwe ckenden Verkehrssicherheit zu finden Zur Sicherung der Fahrbahnen wird durch die Räumfahrzeuge ein Split Salz Gemisch auf die Straße aufge tragen Gleiches gilt auch für den Bereich von Fußgänger überwegen und Radwegen Sollte es die Verkehrssicherheit erfordern wird reines Salz ge streut 2 Winterdienst durch Haus und Grundstücks eigentümer Durch die städtische Verord nung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wird die Räum und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage überall im Stadtge biet auf die Anlieger bebaute und unbebaute Grundstücke übertragen Wann muss geräumt und gestreut werden Die Vorder und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07 00 Uhr an Sonntagen ab 08 00 Uhr bis abends 20 00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee Reifund Eisglätte zu streuen Die Arbeiten sind wenn es die Räum und Streupflicht gemäß der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Schneereiches Winterwetter ist zwar romantisch führt jedoch auch regelmäßig zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen

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