Seite 6 bürgerzeitung Nr 1 Februar 2021 Aktuelles Die gegenwärtige Winter periode veranlasst die Stadt Gunzenhausen ihre Bürge rinnen und Bürger über den städtischen Winterdienst zu informieren sowie Hinweise zur Räum und Streupflicht zu geben Die Einwohner von Gunzen hausen werden daher gebe ten rechtzeitige und ausrei chende Vorbereitungen zu treffen damit sich bei den winterlichen Straßenverhältnis sen die Unfallgefahr verringert und die Unannehmlichkeiten durch Glätte und Schnee er träglich sind In diesem Zusam menhang sind die Stadt sowie aber auch insbesondere die Haus und Grundstücksbesitzer gefordert ihre Pflichten zur Wintersicherung zuverlässig zu erfüllen Wir geben jedoch zu beden ken dass trotz guter Vorberei tungen und ordnungsgemäßer Pflichterfüllung Verkehrsbe hinderungen und Einschrän kungen auftreten können vor allem bei starkem oder lang anhaltendem Schneefall sowie überraschendem Blitzeis Die Folgen von Wintereinbrü chen lassen sich am besten dadurch mildern dass alle Bür gerinnen und Bürger sich der Situation anpassen und sich im Straßenverkehr mit ständi ger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht verhalten Die nachfolgenden Informati onen und Hinweise zum Win terdienst der Stadt Gunzen hausen sowie zur Räum und Streupflicht der Haus und Grundstücksbesitzer sollen auf zeigen welche Arbeiten durch die Stadt erfüllt werden und welche Verpflichtungen für die Anlieger bestehen 1 Winterdienst durch die Stadt Gunzenhausen Der städtische Bauhof ist im Winter besonders gefordert denn er sorgt mit seinen Mitar beiterinnen und Mitarbeitern den Räumfahrzeugen den Fußtrupps sowie beauftragten Dritten dafür dass der inner örtliche Verkehr auf den Stra ßen trotz Schnee und Eis so gut wie möglich weiter fließt Was wird durch den Bauhof geräumt Straßen Beim Winterdienst wird nach einem Dringlichkeitsplan vor gegangen Demnach werden als erstes die Strecken des öffentlichen Personennahver kehrs geräumt und gestreut Im Anschluss die wichtigen Haupt und Durchgangsstraßen sowie Straßen mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial bei Glätte Zuletzt werden die sonstigen verkehrswichtigen Fahrbahnen und nachrangig die Straßen mit geringer Verkehrsbedeu tung in Wohngebieten und Tempo 30 Zonen geräumt und gestreut Der Bauhof bemüht sich in den Grenzen seiner Leistungs fähigkeit alle Straßen zu räu men Bei anhaltendem starkem Schneefall werden Straßen die im Dringlichkeitsplan am Anfang stehen aus Gründen der Verkehrssicherheit vorran gig geräumt und gestreut Fußgängerüberwege Fußgängerüberwege z B an Ampelanlagen Zebrastreifen werden von den Fußtrupps des Bauhofes gesichert Im Bereich von normalen Kreu zungen haben die Anlieger den Schnee am Gehsteig so zu lagern dass ein ungehinderter Zugang zur Kreuzung möglich ist Radwege Der Bauhof ist bestrebt die innerörtlichen Radwege im Rahmen der Leistungsfähigkeit und soweit es die Witterungs umstände zulassen z B kein anhaltender starker Schnee fall zeitnah zu räumen und streuen Radwege die unmittelbar auf der Fahrbahn verlaufen und markiert sind können nur bei geringen Schneehöhen freige halten werden da im Übrigen die Flächen zur Ablagerung des von der Fahrbahn wegge schobenen Schnees benötigt werden Selbstständige kombinierte Geh und Radwege die in nerorts und nicht direkt vor einem Privatgrundstück verlau fen werden durch den städti schen Winterdienst gesichert Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich im Übrigen darauf einstellen dass beim Auftreten von Eis glätte oder Schneefall während der Nacht zeit kein durchgängiger Räum oder Streudienst stattfindet Welches Streumaterial wird durch den Bauhof verwendet Bei der Auswahl des Streu materials ist ein Kompromiss zwischen seiner Umweltver träglichkeit und der zu bezwe ckenden Verkehrssicherheit zu finden Zur Sicherung der Fahrbahnen wird durch die Räumfahrzeuge ein Split Salz Gemisch auf die Straße aufge tragen Gleiches gilt auch für den Bereich von Fußgänger überwegen und Radwegen Sollte es die Verkehrssicherheit erfordern wird reines Salz ge streut 2 Winterdienst durch Haus und Grundstücks eigentümer Durch die städtische Verord nung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Win ter wird die Räum und Streu pflicht innerhalb der geschlos senen Ortslage überall im Stadtgebiet auf die Anlieger bebaute und unbebaute Grundstücke übertragen Wann muss geräumt und ge streut werden Die Vorder und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07 00 Uhr an Sonntagen ab 08 00 Uhr bis abends 20 00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee Reif und Eisglätte zu streuen Die Arbeiten sind wenn es die Situation erfordert mehrmals in diesem Zeitraum durchzu führen Was muss geräumt und gestreut werden Siche rungsflächen Die Sicherungsflächen sind öffentliche Geh und Radwe ge die zwischen der Straße und dem Anliegergrundstück verlaufen Grünstreifen oder Gräben sind unbeachtlich öffentliche Geh und Rad wege die selbstständig ohne angrenzende Straße verlaufen auf öffentlichen Ortsstraßen ohne Gehweg mit unbe schränktem Fahrverkehr 1 m der Fahrbahn auf öffentlichen Ortsstra ßen ohne Gehweg mit be schränktem Fahrverkehr ver kehrsberuhigte Bereiche etc 2 m der Fahrbahn Die Gehwege müssen so breit geräumt und gestreut werden wie es dem Fußgängerverkehr entspricht Dabei müssen Fuß gängerüberwege Wege zum Überqueren der Fahrbahn un gehindert nutzbar sein und es muss ein ausreichender Durch gang in den Schneehaufen ge schafft werden zum Beispiel bei abgesenkten Bordsteinen für Rollstuhlfahrer Ebenso müssen Abflussrinnen Hydranten und Kanaleinlauf schächte frei bleiben Mit was darf gestreut werden Die Anlieger dürfen die öffent lichen Sicherungsflächen nur mit geeigneten abstumpfenden Stoffen also z B Sand und Split streuen Aus Umwelt gründen dürfen kein Streusalz oder sonstige ätzende Mittel auf öffentlichen Gehwegen be nutzt werden Bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen darf aus nahmsweise Tausalz gestreut werden Es wird auch darauf hingewiesen dass neben dem Verbot von Tausalz dieses Räum und Streupflicht gemäß der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Winter

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