Seite 8 bürgerzeitung Nr 10 Dezember Januar 2020 Die KAG Fränkisches Seenland Hahnenkamm beabsichtigt für das Jahr 2021 beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unter dem Vorbehalt der Bewilligung und unter Berücksichtigung der nachstehenden Rahmenbedingungen ein Regionalbudget in Höhe von 100 000 EUR zu beantragen Die KAG Fränkisches Seenland Hahnenkamm ruft unter diesen Bedingungen daher zur Einreichung von Förderanfragen Projektanträge für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets 2021 auf Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förde rung von Kleinprojekten die unter Berücksichtigung der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung FinR LE sowie der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landespla nung der Belange des Natur Umwelt und Klimaschutzes der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung den Zweck verfolgen die ländlichen Räume als Lebens Arbeits Erholungs und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln Kleinprojekte sind Projekte deren förderfähige Gesamtaus gaben netto 20 000 EUR nicht übersteigen Zu beachten ist dass alle förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen um als Kleinprojekt eingestuft zu werden Über diesen Aufruf kann pro definiertem Projekt nur ein Antrag eingereicht werden Voraussetzungen Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer und Leistungs vertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten Bei Vor haben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen De minimis Beihilfe Gewerbe zu beachten Pro jekte in ausgewiesenen Gebieten der Städtebauförderung sind ausgeschlossen Fördergegenstand Förderfähig sind beispielsweise Klein projekte zur a Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements b Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene c Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit d Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevöl kerung e Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infra strukturmaßnahmen f Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der länd lichen Bevölkerung Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt wer den dass auch der Durchführungsnachweis bis spä testens 30 September 2021 vorgelegt werden kann Zuwendungs und Antragsberechtigte a Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts b natürliche Personen und Personengesellschaften Art und Umfang der Förderung Die tatsächlich entstan denen Nettoausgaben Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer Skonti Boni und Rabatte werden mit bis zu max 80 bezu schusst höchstens jedoch mit 10 000 EUR In einem nach der Fördermittelzusage zu erstellenden privatrechtlichen Vertrag wird diese maximale Zuwendung festgelegt Kleinprojekte mit ei nem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus an deren Förderprogrammen ist zulässig soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist Eine zusätzliche Förderung über die Finan zierungsrichtlinie Ländliche Entwicklung FinR LE oder die Dor ferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfent wicklungsprogramms DorfR ist nicht erlaubt Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar Antrags und Auswahlverfahren Mit dem Regionalbud get können Kleinprojekte durchgeführt werden die der Umset zung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts ILEK dienen und im Gebiet des ILE Zusammenschlusses liegen Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch die hierfür eingesetzte Projekt AG Fränkisches Seenland Hahnenkamm Kriterien zur Projektauswahl Kriterium Bewertungsinhalt Punkte 1 Regionale Wertschöpfung 4 2 Nachhaltigkeit 4 3 Innovationsgehalt 4 4 Bürgerschaftliches Engagement 4 5 Regionale Identität 4 6 Klimaschutz 4 7 Interkommunaler Ansatz 4 8 Integrativer Ansatz Barrierefrei Inklusion 4 9 Öffentlicher Nutzen 8 Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehen den Regionalbudgets Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrecht licher Vertrag zwischen der VG Gunzenhausen als Verantwort liche Stelle und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts ge schlossen in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden Termine Abgabe der Förderanfragen Anträge auf Förderung mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens am 15 Februar 2021 an Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen Verantwortliche Stelle Franken muther Straße 2 d 91710 Gunzenhausen Spätester Termin der Abrechnung mit der VG Gunzen hausen 30 September 2021 Das Merkblatt mit allen ergänzenden Hinweisen und Dokumenten steht im Internet Förderwegweiser des Bayeri schen Staatsministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Fors ten StMELF unter www stmelf bayern de foerderwegweiser Link Ländliche Entwicklung Regionalbudget zur Verfügung Das Antragsformular ist aber auch über die Kommunen er hältlich Beauftragter der Verantwortlichen Stelle des ILE Zusammen schlusses und zuständig für Rückfragen ist Dieter Popp vor zugsweise über dieter popp futour com oder auch Telefon 09837 975708 Gunzenhausen den 20 11 2020 gez Karl Heinz Fitz 1 Bgm Gunzenhausen und Vorsitzender der KAG Fränkisches Seenland Hahnen kamm Kommunale Arbeitsgemeinschaft ILE Region Fränkisches Seenland Hahnenkamm KAG Fränkisches Seenland Hahnenkamm Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

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