Seite 12 bürgerzeitung Nr 7 August September 2020 Weil Asbestzementdächer nicht tragfest und nicht trittsi cher sind dürfen sie ohne wei teres nicht betreten werden Bei Schäden an den Dachplat ten z B nach Sturm oder Ha gel sind ausschließlich Spezi alfirmen zu beauftragen Diese Firmen müssen den Nachweis nach der Tech nischen Regel Gefahrstoffe TRGS 519 führen und vor weisen können Neben dem Nachweis müssen sie entsprechend ausgerüstet sein Schutzanzüge Atem schutz Schutzbrillen und das Material ordentlich verpacken und entsorgen können Übrigens Wer in Asbestze mentplatten bohrt und sägt sie zerkleinert oder als Baumateri al verwendet z B zum Abde cken von Brennholz handelt mindestens ordnungswidrig Infos zum sicheren Umgang mit Asbestzement Platten gibt es bei der Berufsgenossen schaft und bei jeder Baufirma mit Nachweis der Technischen Regel Gefahrstoffe 519 Schlüsselwörter TRGS 519 Asbestzement Platten Dach durchbruch Vergabe von Auf trägen Aufgrund der heißen Tempe raturen und geringen Nie derschläge der vergangenen Wochen sind die Abflüsse an den Gewässern auf ein nied riges bzw sehr niedriges Ni veau gefallen Entnahmen aus Flüssen und Bächen für Bereg nungszwecke können bei den derzeitigen Abflussverhältnis sen zur Schädigung der Ge wässer bzw deren Biozönose führen Deshalb sollten derzeit keine Entnahmen auch im Rahmen des Anlieger oder Gemeingebrauchs durchge führt werden Das Wasserwirt schaftsamt Ansbach wird im Rahmen der technischen Ge wässeraufsicht schwerpunkt mäßig Kontrollen durchführen Im Niedrigwasser Informati onsdienst Bayern www nid bayern de stellt das Bayeri sche Landesamt für Umwelt aktuelle Lageberichte mit wei teren Informationen und Aus wirkungen zur Verfügung Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach informiert Niedrigwassersituation 2020 Auswirkungen auf die Gewässer Hier wurde eine Platte gewechselt Alles ist gut gegangen Die Absturz Durchbruchhöhe wäre mehr als sechs Meter gewesen Der Dachbesitzer hat eine örtliche Baufirma mit TRGS 519 Nach weis mit den Arbeiten beauftragt Asbestzement Dach Durchbruch Wer ein Asbestzementdach besitzt muss beim Betreten mit Durchbrechen und Absturz rechnen Aufgrund der in der letzten Zeit vermehrten Anfragen zur Verwendung von Recyclingma terial im Waldwegebau wird nachfolgend die Rechtslage erläutert Voraussetzung für die Verwer tung von Bauschutt ist dass die Verwertung schadlos erfolgt z B Kein Eintritt von Schad stoffen in Boden und Grund wasser Deshalb muss jedes geplan te Wegebau und Instand setzungsvorhaben mit Recy clingmaterial frühzeitig bei der Kreisverwaltungsbehörde Sachgebiet Abfallwirtschaft am Landratsamt angezeigt werden damit diese über etwaige Gestattungen und Auflagen für das konkrete Vorhaben sowie dafür zu be achtende Anforderungen infor mieren kann Die Voranzeige des Vorhabens ist also ganz im Sinne des Waldbesitzers da die Gefahr besteht durch die Verwendung von unerlaub tem Recyclingmaterial eine Ordnungswidrigkeit zu be gehen Es ist nämlich nur die Verwendung von bautechnisch geeignetem und den Qualitäts standards nach RW1 entspre chendem Material zertifiziert zulässig In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit mit behördlicher Gestattung Tondachziegel Biberschwänze zu verwen den wenn folgende Punkte eingehalten werden sortenreine homogene Tondachziegel die nicht be schichtet und nicht künstlich eingefärbt sein dürfen dünnschichtige Bauweise bis zu einer Dicke von maximal 12 cm Die Tondachziegel müssen aus dem kontrollierten se parierten Rückbau eines Ge bäudes stammen bei dem kein Kontaminationsverdacht besteht und keine Hinweise auf besonders belastete Be reiche vorliegen Die Dachziegel dürfen keine Stör und Fremdanteile auf weisen Die Trassenbreite und auch der Verlauf sind bei Instand setzungsmaßnahmen beizu behalten Auf die Umgebung ist Rück sicht zu nehmen auf land schaftsgerechte Gestaltung ist besonders zu achten Es dürfen keine Gefahren für Wegbenutzer und Wildtiere durch spitze Kanten entste hen d h ein Abdecken mit natürlichen Gesteinskörnun gen ist erforderlich z B als Abdeckschicht ca 5 Zenti meter aus Splittgemisch Hinsichtlich des Gewässer schutzes darf kein Einbau in Trinkwasserschutzgebieten im Grundwasserschwan kungsbereich und in Karstge bieten Jura erfolgen Weitere Informationen können dem Merkblatt Einsatz von Bauschutt im Feld und Wald wegebau des Landratsamtes Weißenburg Gunzenhausen entnommen werden das unter folgendem Link zum Download bereitsteht https www land kreis wug de abfall publikati onen Verwendung von Recyclingmaterial im Wald Andere Stellen

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