bürgerzeitung Nr 2 März 2020 Seite 9 Aktuelles Erklärung des Antragstellers dass mit der Durchführung vor Abschluss des Vertrags nicht begonnen wurde Die Zustimmung zum Maßnah menbeginn gilt erst dann als erteilt wenn der Vertrag durch die VG Gunzenhau sen unterzeichnet wurde Bei Antragstellung muss die Gesamtfinanzierung nachvollziehbar aufgezeigt werden Es wird zudem versichert dass der Kosten rahmen eingehalten werden kann Zu den notwendigen Unterla gen die mit der Abrechnung bis zum 30 09 2020 bei der VG Gunzenhausen vor zulegen sind gehören eine vollständig ausgefüllte Kos tenzusammenstellung Origi nalrechnungen oder gleich wertige Buchungs bzw Zahlungsnachweise Fotos zur Dokumentation des ab gerechneten Kleinprojektes Baugenehmigungen oder denkmalpflegerische Erlaub nisse Kopien von Kredit oder Zuwendungsanträgen Kopien der Vereinbarungen mit Dritten über Kostenbe teiligungen Protokolle bzw Teilnehmerlisten von Beratun gen oder Veranstaltungen veröffentlichte Pressemittei lungen und ggf ein Belegex emplar bei Förderung von Druckwerken Bei Nichteinhaltung des im Antrag aufgezeigten Kos tenrahmens verfällt die Zu wendungszusage aus der vertraglichen Vereinbarung Bei Unternehmen als An tragsteller finden wenn mit Unterstützung der För derung wirtschaftliche Vor teile erzielt werden die De minimis Bestimmungen des EU Beihilferechts An wendung In einem solchen Fall muss die De minimis Be scheinigung dem Antrag bei gefügt werden welche das Amt für Ländliche Entwick lung in Ansbach ausstellt Rechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein Und sie müssen den wesentlichen umsatzsteuerli chen Vorgaben entsprechen Steuernummer gesonderte Mehrwer ts teuer auswei sung Die Rechnungen sol len auch einen eindeutigen Zuordnungshinweis zum Projekt enthalten Projekt Ti tel etc Die Zweckbindungsfrist der Mittelverwendung kann ga rantiert werden bei Bauleis tungen 12 Jahre bei Liefer leistungen 5 Jahre und bei EDV Ausstattungen 3 Jahre Die einzureichenden Maßnah men müssen zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen des Regionalbudgets den Zielen der Umsetzung des Integrier ten Ländlichen Entwicklungs konzeptes Fränkisches Seen land Hahnenkamm ILEK FSH dienen Dazu zählen Gleichwertige Lebensverhält nisse einschließlich erreich barer Grundversorgung attraktive und lebendige Ortskerne sowie die Behe bung von Leerständen Erfordernisse der Raumord nung und der Landespla nung Belange des Natur Umwelt und Klimaschutzes Reduzierung der Flächenin anspruchnahme Die demografische Entwick lung sowie die Digitalisierung Förderfähig im Sinne dieser Ziele sind im Rahmen des Regi onalbudgets für Kleinprojekte vor allem Maßnahmen die zur Umsetzung der Ziele des ILEK FSH dienen dies sind u a Unterstützung des bürger schaftlichen Engagements Begleitung von Verände rungsprozessen auf örtlicher Ebene Verbesserung der Lebensver hältnisse der ländlichen Be völkerung Umsetzung von dem ländli chen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung Kommunikation und Öffent lichkeitsarbeit Nicht förderfähig sind beim Regionalbudget für Kleinpro jekte Bau und Erschließungsvor haben in Neubau Gewer be und Industriegebieten der Landankauf Kauf von Tieren Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunter nehmen der Grundversor gung gesetzlich vorgeschriebene Planungsaufgaben Leistungen der öffentlichen Verwaltung laufender Betriebe und Un terhaltung Projekte die in ausgewie senen Gebieten der Städte bauförderung liegen Ausgaben im Zusammen hang mit Plänen nach dem BauGB einzelbetriebliche Beratung Personal und Sachleistun gen für die Durchführung ei nes Regionalmanagements Personalleistungen Projektträger die zum Zuge gekommen sind werden un mittelbar nach der Entschei dung benachrichtigt Die ins gesamt geförderten Projekte werden nach der getroffenen Entscheidung in geeigneter Weise veröffentlicht Die nicht zum Zuge gekommenen Pro jekte können durch deren Träger im nachfolgenden Jahr nochmals eingereicht werden Eine Garantie für bereit stehen de und potenziell nutzbare Re gionalbudget Mittel kann nicht eingeräumt werden Der Nachweis der abgeschlos senen Förderprojekte inklu sive aller Belege ist bis zum 30 09 2020 der Verwaltungs gemeinschaft Gunzenhausen Reutbergstr 34 91710 Gun zenhausen vorzulegen Nach diesem Zeitpunkt vorgeleg te Nachweise können nicht mehr berücksichtigt werden Bis zu diesem Zeitpunkt wer den die Projekte von den Antragstellern vorfinanziert Bis zum 31 10 2020 legt die Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen dann den An trag auf Auszahlung der Bewil ligung dem ALE Mittelfranken vor Nach Eingang dieser Zu wendung überweist die VG Gunzenhausen als Verant wortliche Stelle die Förder beträge für die Kleinprojekte an die jeweiligen Träger der Maßnahmen Sollten Fragen bestehen können sich Interessenten an Dieter Popp Haundorf ILE Umsetzungsbegleitung wenden vorzugsweise über Mail dieter popp futour com oder über Tel 09837 975708 Das Merkblatt mit allen er gänzenden Hinweisen und Dokumenten befindet sich im Internet Förderwegweiser des StMELF unter www stmelf bay ern de forderwegweiser Link Ländliche Entwicklung Regi onalbudget Die Antragsfor mulare für die Einreichung von Anträgen Förderanfragen können dort ebenfalls herunter geladen werden Sie können aber auch über die Kommunen bezogen werden Die Rahmenbedingungen für das Regionalbudget wurden von der ILE Steuerungsgruppe Fränkisches Seenland Hah nenkamm am 13 02 2020 in Muhr am See beschlossen I L E U m s e t z u n g s b e g l e i tung Fränkisches Seen l a n d H a h n e n k a m m c o FUTOUR Regionalbera tung 91729 Haundorf Vo gelherdweg 1 dieter popp futour com Impressum Herausgeber Stadt Gunzenhausen Marktplatz 23 91710 Gunzenhausen Telefon 09831 508 130 presse gunzenhausen de Fotos Stadt Gunzenhausen soweit nicht anders vermerkt Gestaltung und Redaktion Ingeborg Herrmann V i S d P Karl Heinz Fitz 1 Bürgermeister Auflage ca 7000 Exemplare Verteilung an alle Haushalte der Stadt 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