Seite 20 bürgerzeitung Nr 10 Dezember 2019 Die anstehende Winterperiode veranlasst die Stadt Gunzen hausen ihre Bürgerinnen und Bürger über den städtischen Winterdienst zu informieren sowie Hinweise zur Räum und Streupflicht zu geben Das Ausmaß des kommenden Winters ist nicht vorhersehbar Sicher gibt es auch dieses Jahr wieder Behinderungen durch Glätte und Schnee Solche Ein schränkungen sind in der kalten Jahreszeit normal und nicht ver meidbar Bürgerinnen und Bürger werden gebeten rechtzeitige und aus reichende Vorbereitungen zur Verringerung der Unfallgefahr bei winterlichen Straßenverhält nissen zu treffen Gefordert sind hier die Stadt aber auch insbe sondere die Haus und Grund stücksbesitzer ihre Pflichten zur Wintersicherung zuverlässig zu erfüllen Trotz guter Vorbereitungen und ordnungsgemäßer Pflichterfül lung können vor allem bei starkem oder lang anhaltendem Schneefall oder plötzlich auftre tendem Blitzeis Verkehrsbehin derungen und Einschränkungen auftreten Die Folgen von Wintereinbrü chen lassen sich am besten dadurch mildern dass sich alle Bürgerinnen und Bürger der Situation anpassen und sich im Straßenverkehr mit ständi ger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht verhalten Die nachfolgenden Informatio nen und Hinweise zum Winter dienst der Stadt Gunzenhausen sowie zur Räum und Streu pflicht der Haus und Grund stücksbesitzer sollen aufzeigen welche Arbeiten durch die Stadt erfüllt werden und welche Ver pflichtungen für die Anlieger bestehen 1 Winterdienst durch die Stadt Gunzenhausen Der städtische Bauhof ist im Winter besonders gefordert da er mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Räum fahrzeugen den Fußtrupps so wie beauftragten Dritten dafür sorgt dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Schnee und Eis so gut wie mög lich weiter fließt Was wird durch den Bauhof geräumt Straßen Der Winterdienst geht nach einem Dringlichkeitsplan vor Demnach werden zuerst die Strecken des öffentlichen Per sonennahverkehrs geräumt und gestreut Im Anschluss die wich tigen Haupt und Durchgangs straßen sowie Straßen mit einem erhöhten Gefahrenpoten zial bei Glätte Zuletzt werden die sonstigen verkehrswichtigen Fahrbahnen und nachrangig die Straßen mit geringer Ver kehrsbedeutung in Wohnge bieten und Tempo 30 Zonen geräumt und gestreut Der Bauhof bemüht sich im Rah men seiner Leistungsfähigkeit alle Straßen zu räumen Bei an haltendem starkem Schneefall werden Straßen die im Dringlich keitsplan am Anfang stehen aus Gründen der Verkehrssicherheit vorrangig geräumt und gestreut Fußgängerüberwege Fußgängerüberwege z B an Ampelanlagen und Zebrastrei fen werden von den Fußtrupps des Bauhofes gesichert Im Be reich von normalen Kreuzun gen haben die Anlieger den Schnee am Gehsteig so zu la gern dass ein ungehinderter Zu gang zur Kreuzung möglich ist Radwege Der Bauhof ist bestrebt die in nerörtlichen Radwege im Rah men der Leistungsfähigkeit und soweit es die Witterungsum stände es zulassen z B kein anhaltender starker Schneefall zeitnah zu räumen und streuen Radwege die unmittelbar auf der Fahrbahn verlaufen und markiert sind können nur bei geringen Schneehöhen freige halten werden da bei länger anhaltendem und ergiebigem Schneefall die Flächen zur Ab lagerung des von der Fahrbahn weggeschobenen Schnees be nötigt werden Selbstständige kombinierte Geh und Radwege die inner orts verlaufen und nicht direkt vor einem Privatgrundstück ver laufen werden durch den städ tischen Winterdienst gesichert Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich darauf ein stellen dass beim Auf treten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein durchgän giger Räum oder Streu dienst stattfindet Welches Streumaterial wird durch den Bauhof verwendet Bei der Auswahl des Streuma terials ist ein Kompromiss zwi schen der Umweltverträglichkeit und der zu bezweckenden Ver kehrssicherheit zu finden Zur Sicherung der Fahrbahnen wird durch die Räumfahrzeuge ein Split Salz Gemisch auf die Stra ße aufgetragen Gleiches gilt auch für den Bereich von Fuß gängerüberwegen und Radwe gen Wenn die Verkehrssicher heit es erfordert wird reines Salz gestreut 2 Winterdienst durch Haus und Grund stückseigentümer Durch die städtische Ver ordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Win ter wird die Räum und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage überall im Stadtgebiet auf die Anlieger bebaute und unbebaute Grundstücke übertragen Wann muss geräumt und gestreut werden Die Vorder und Hinterlieger sind verpflichtet die Sicherungsflä che an Werktagen ab 7 Uhr an Sonntagen ab morgens 8 Uhr bis abends 20 Uhr von Schnee frei zu räumen und bei Schnee Reif und Eisglätte zu streuen Die Arbeiten sind wenn es die Si tuation erfordert in diesem Zeit raum mehrmals durchzuführen Was muss geräumt und gestreut werden Siche rungsflächen Die Sicherungsflächen sind öffentliche Geh und Radwe ge die zwischen der Straße und dem Anliegergrundstück verlaufen Grünstreifen oder Gräben sind nicht betroffen öffentliche Geh und Radwe ge die selbstständig ohne angrenzende Straße verlaufen öffentliche Ortsstraßen ohne Gehweg mit unbeschränktem Fahrverkehr 1 m der Fahr bahn öffentliche Ortsstraßen ohne Gehweg mit beschränktem Fahrverkehr verkehrsberu higte Bereiche etc 2 m der Fahrbahn Die Gehwege müssen so breit geräumt und gestreut werden wie es dem Fußgängerverkehr entspricht Dabei müssen Fuß gängerüberwege Wege zum Überqueren der Fahrbahn un gehindert nutzbar sein und es muss ein ausreichender Durch gang in den Schneehaufen ge schaffen werden zum Beispiel bei abgesenktem Bordstein für Rollstuhlfahrer Auch Abflussrinnen Hydranten und Kanaleinlaufschächte müs sen frei bleiben Welches Streugut darf verwendet werden Die Anlieger dürfen die öffent lichen Sicherungsflächen nur mit geeigneten abstumpfenden Stoffen also z B Sand und Split streuen Aus Umweltgrün den dürfen kein Streusalz oder sonstige ätzende Mittel auf öf fentlichen Gehwegen benutzt werden Bei besonderer Glätte gefahr an Treppen oder starken Steigungen darf ausnahmswei se Tausalz gestreut werden Es wird darauf hingewiesen dass Tausalz auch die Pfoten von Tieren insbesondere Hunden schädigt Bürgerinnen und Bürger wer den gebeten im Hinblick auf den Umweltschutz auch auf Pri vatgrund und Privatwegen kein Streusalz zu verwenden Im städtischen Bauhof in der Ansbacher Straße wird für die Bevölkerung bei Bedarf Sand zur Abholung kostenlos bereitgehalten Die Ausgabe in haushaltsüblichen Mengen erfolgt in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7 und 12 Uhr Entsprechende Behälter z B Plastiksäcke Eimer etc sind mitzubringen Streumaterial kann aber auch bei Baustofffir men und anderen Geschäften in entsprechenden Abpackungen erworben werden Bei Fragen bezüglich der Räum und Streupflicht für Anlieger steht das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung unter der Telefon 09831 508 116 118 119 zur Verfügung Bei Fragen zu den Räum und Streuarbeiten die durch den städtischen Bauhof erfolgen steht das Tiefbauamt unter 09831 508 162 163 164 165 zur Verfügung Räum und Streupflicht gemäß der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Winter Rathaus

Vorschau buergerzeitung_12_2019 Seite 20
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.