Seite 20 bürgerzeitung   Nr  10   Dezember 2019  Die anstehende Winterperiode  veranlasst die Stadt Gunzen  hausen  ihre Bürgerinnen und  Bürger über den städtischen  Winterdienst zu informieren   sowie Hinweise zur Räum  und  Streupflicht zu geben  Das Ausmaß des kommenden  Winters ist nicht vorhersehbar   Sicher gibt es auch dieses Jahr  wieder Behinderungen durch  Glätte und Schnee  Solche Ein  schränkungen sind in der kalten  Jahreszeit normal und nicht ver  meidbar  Bürgerinnen und Bürger werden  gebeten  rechtzeitige und aus  reichende Vorbereitungen zur  Verringerung der Unfallgefahr  bei winterlichen Straßenverhält  nissen zu treffen  Gefordert sind  hier die Stadt aber auch insbe  sondere die Haus  und Grund  stücksbesitzer  ihre Pflichten zur  Wintersicherung zuverlässig zu  erfüllen  Trotz guter Vorbereitungen und  ordnungsgemäßer Pflichterfül  lung können   vor allem bei  starkem oder lang anhaltendem  Schneefall oder plötzlich auftre  tendem Blitzeis   Verkehrsbehin  derungen und Einschränkungen  auftreten  Die Folgen von Wintereinbrü  chen lassen sich am besten  dadurch mildern  dass sich alle  Bürgerinnen und Bürger der  Situation anpassen und sich  im Straßenverkehr mit ständi  ger Vorsicht und gegenseitiger  Rücksicht verhalten  Die nachfolgenden Informatio  nen und Hinweise zum Winter  dienst der Stadt Gunzenhausen  sowie zur Räum  und Streu  pflicht der Haus  und Grund  stücksbesitzer sollen aufzeigen   welche Arbeiten durch die Stadt  erfüllt werden und welche Ver  pflichtungen für die Anlieger  bestehen  1   Winterdienst durch die  Stadt Gunzenhausen Der städtische Bauhof ist im  Winter besonders gefordert  da  er mit seinen Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern  den Räum  fahrzeugen  den Fußtrupps so  wie beauftragten Dritten dafür  sorgt  dass der innerörtliche  Verkehr auf den Straßen trotz  Schnee und Eis so gut wie mög  lich weiter fließt  Was wird durch den   Bauhof geräumt  Straßen  Der Winterdienst geht nach  einem Dringlichkeitsplan vor   Demnach werden zuerst die  Strecken des öffentlichen Per  sonennahverkehrs geräumt und  gestreut  Im Anschluss die wich  tigen Haupt  und Durchgangs  straßen sowie Straßen mit  einem erhöhten Gefahrenpoten  zial bei Glätte  Zuletzt werden  die sonstigen verkehrswichtigen  Fahrbahnen und nachrangig  die Straßen mit geringer Ver  kehrsbedeutung in Wohnge  bieten und Tempo 30 Zonen  geräumt und gestreut   Der Bauhof bemüht sich im Rah  men seiner Leistungsfähigkeit   alle Straßen zu räumen  Bei an  haltendem starkem Schneefall  werden Straßen  die im Dringlich  keitsplan am Anfang stehen  aus  Gründen der Verkehrssicherheit  vorrangig geräumt und gestreut  Fußgängerüberwege  Fußgängerüberwege  z  B  an  Ampelanlagen und Zebrastrei  fen  werden von den Fußtrupps  des Bauhofes gesichert  Im Be  reich von  normalen  Kreuzun  gen haben die Anlieger den  Schnee am Gehsteig so zu la  gern  dass ein ungehinderter Zu  gang zur Kreuzung möglich ist  Radwege  Der Bauhof ist bestrebt  die in  nerörtlichen Radwege im Rah  men der Leistungsfähigkeit und  soweit es die Witterungsum  stände es zulassen  z  B  kein  anhaltender starker Schneefall   zeitnah zu räumen und streuen   Radwege  die unmittelbar auf  der Fahrbahn verlaufen und  markiert sind  können nur bei  geringen Schneehöhen freige  halten werden  da bei länger  anhaltendem und ergiebigem  Schneefall die Flächen zur Ab  lagerung des von der Fahrbahn  weggeschobenen Schnees be  nötigt werden  Selbstständige kombinierte  Geh  und Radwege  die inner  orts verlaufen  und nicht direkt  vor einem Privatgrundstück ver  laufen  werden durch den städ  tischen Winterdienst gesichert  Alle Verkehrsteilnehmer  sollten sich darauf ein  stellen  dass beim Auf  treten von Eisglätte oder  Schneefall während der  Nachtzeit kein durchgän  giger Räum  oder Streu  dienst stattfindet  Welches Streumaterial  wird durch den Bauhof  verwendet  Bei der Auswahl des Streuma  terials ist ein Kompromiss zwi  schen der Umweltverträglichkeit  und der zu bezweckenden Ver  kehrssicherheit zu finden  Zur  Sicherung der Fahrbahnen wird  durch die Räumfahrzeuge ein  Split Salz Gemisch auf die Stra  ße aufgetragen  Gleiches gilt  auch für den Bereich von Fuß  gängerüberwegen und Radwe  gen  Wenn die Verkehrssicher  heit es erfordert  wird reines  Salz gestreut   2   Winterdienst durch  Haus  und Grund  stückseigentümer Durch die städtische Ver  ordnung über die Reinhaltung  und Reinigung der öffentlichen  Straßen und die Sicherung der  öffentlichen Gehwege im Win  ter wird die Räum  und  Streupflicht innerhalb der  geschlossenen Ortslage  überall im Stadtgebiet auf  die Anlieger  bebaute und  unbebaute Grundstücke   übertragen  Wann muss geräumt und  gestreut werden  Die Vorder  und Hinterlieger sind  verpflichtet  die Sicherungsflä  che an Werktagen ab 7 Uhr  an  Sonntagen ab morgens 8 Uhr  bis abends 20 Uhr von Schnee  frei zu räumen und bei Schnee    Reif  und Eisglätte zu streuen  Die Arbeiten sind  wenn es die Si  tuation erfordert  in diesem Zeit  raum mehrmals durchzuführen  Was muss geräumt und  gestreut werden  Siche  rungsflächen   Die Sicherungsflächen sind     öffentliche Geh  und Radwe  ge  die zwischen der Straße  und dem Anliegergrundstück  verlaufen  Grünstreifen oder  Gräben sind nicht betroffen     öffentliche Geh  und Radwe  ge  die selbstständig  ohne  angrenzende Straße verlaufen     öffentliche Ortsstraßen ohne  Gehweg mit unbeschränktem  Fahrverkehr 1 m der Fahr  bahn    öffentliche Ortsstraßen ohne  Gehweg mit beschränktem  Fahrverkehr  verkehrsberu  higte Bereiche etc    2 m der  Fahrbahn Die Gehwege müssen so breit  geräumt und gestreut werden   wie es dem Fußgängerverkehr  entspricht  Dabei müssen Fuß  gängerüberwege  Wege zum  Überqueren der Fahrbahn  un  gehindert nutzbar sein und es  muss ein ausreichender Durch  gang in den Schneehaufen ge  schaffen werden  zum Beispiel  bei abgesenktem Bordstein für  Rollstuhlfahrer   Auch Abflussrinnen  Hydranten  und Kanaleinlaufschächte müs  sen frei bleiben   Welches Streugut darf  verwendet werden  Die Anlieger dürfen die öffent  lichen Sicherungsflächen nur  mit geeigneten abstumpfenden  Stoffen  also z  B  Sand und  Split  streuen  Aus Umweltgrün  den dürfen kein Streusalz oder  sonstige ätzende Mittel auf öf  fentlichen Gehwegen benutzt  werden  Bei besonderer Glätte  gefahr an Treppen oder starken  Steigungen darf ausnahmswei  se Tausalz gestreut werden  Es  wird darauf hingewiesen  dass  Tausalz auch die Pfoten von  Tieren  insbesondere Hunden  schädigt  Bürgerinnen und Bürger wer  den gebeten  im Hinblick auf  den Umweltschutz  auch auf Pri  vatgrund und Privatwegen kein  Streusalz zu verwenden  Im städtischen Bauhof in der  Ansbacher Straße wird für  die Bevölkerung bei Bedarf  Sand zur Abholung kostenlos  bereitgehalten  Die Ausgabe  in haushaltsüblichen Mengen  erfolgt in der Zeit von Montag  bis Freitag zwischen 7 und 12  Uhr  Entsprechende Behälter  z   B  Plastiksäcke  Eimer etc   sind  mitzubringen  Streumaterial  kann aber auch bei Baustofffir  men und anderen Geschäften in  entsprechenden Abpackungen  erworben werden  Bei Fragen bezüglich der Räum   und Streupflicht für Anlieger  steht das Amt für öffentliche  Sicherheit und Ordnung unter  der Telefon 09831 508 116    118   119 zur Verfügung  Bei Fragen zu den Räum  und  Streuarbeiten  die durch den  städtischen Bauhof erfolgen   steht das Tiefbauamt unter  09831 508 162   163   164    165 zur Verfügung  Räum  und Streupflicht gemäß der städtischen Verordnung  über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Winter Rathaus  
        
        
        
         
        
          
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