Rathaus Die Vorarbeiten für die Ver anschlagung der neuen Nie derschlagswassergebühr im Stadtgebiet Gunzenhausen sind getroffen und die Be scheide gehen bis spätestens Ende November 2019 den Grundstückseigentümern zu Das beauftragte Ingenieur büro steht kurz vor dem Ab schluss der Arbeiten zur Aus wertung und Einarbeitung der zurückgegebenen Selbstaus künfte der Grundstückseigen tümer Grundlage für die Fest setzung der Gebühr sind die Grundstücksabflussbeiwerte wobei die Selbstauskünfte der Grundstückseigentümer berücksichtigt wurden Die entsprechenden Flächen in m sind im Bescheid für jedes einzelne Grundstück ausge wiesen Leider ist es aufgrund des enormen Aufwandes nicht möglich den Eigentümern vor dem Erlass der Bescheide die se Grundlagen nochmals ge sondert mitzuteilen Die Bescheide beinhalten die Veranlagungen für die Jahre 2018 und 2019 wobei die Zahlen für die beiden Veran lagungsjahre getrennt vonein ander dargestellt werden Aus haushaltsrechtlichen Gründen werden die festgesetzten Nie derschlagswassergebühren Ende Dezember 2019 zur Zahlung fällig werden Bei Pflichtigen mit SEPA Last schriftmandat wird die Stadt die Abbuchung der Beträge jedoch erst in der 2 Kalender woche 2020 ab Dienstag 7 Januar 2020 vornehmen Die Bescheide für die Veranlagung zur gesplitteten Abwassergebühr werden bis Ende November 2019 erlassen Aus aktuellem Anlass informiert die Stadt Gunzenhausen über rechtliche Vorgaben im Zusam menhang mit dem Ausführen von Hunden in der Öffentlich keit Ausführen von Hunden in der Öffentlichkeit Impressum Herausgeber Stadt Gunzenhausen Marktplatz 23 91710 Gunzenhausen Telefon 09831 508 130 presse gunzenhausen de Fotos Stadt Gunzenhausen soweit nicht anders vermerkt Gestaltung und Redaktion Ingeborg Herrmann V i S d P Karl Heinz Fitz 1 Bürgermeister Auflage ca 7000 Exemplare Verteilung an alle Haushalte der Stadt Gunzenhausen Bezug kostenfrei Stadt Gunzenhausen Alle Rechte vorbehalten Nächste Ausgabe Dezember 17 12 2019 Redaktionsschluss 28 11 2019 Druck und Verteilung Emmy Riedel GmbH Weinstr 6 91710 Gunzenhausen Hotline für Probleme bei der Verteilung 0911 2161166 Erscheinungsweise monatlich 10 Ausgaben im Jahr Hinweis Bei der Bürgerzeitung handelt es sich nicht um das of fizielle Amtsblatt der Stadt Gun zenhausen Als Amtsblatt dient die Lokalzeitung Altmühl Bote Die Bürger zeitung gibt es auch online unter www gunzen hausen de Anleinpflicht Im Stadtgebiet von Gunzenhau sen gibt es keine generelle An leinpflicht Damit dürfen Hunde auch ohne Leine ausgeführt werden Zu beachten gilt es jedoch 28 Abs 1 der Straßenver kehrsordnung StVO Dem nach sind Haustiere z B Hun de Katzen die den Verkehr gefährden können von der Straße fernzuhalten Zur Straße in diesem Sinne zählt neben der Fahrbahn auch der Geh weg sowie Radwege und Park streifen Das Verbot bedeutet dass Haustiere von den Halter grundstücken nicht auf die Stra ße laufen dürfen ggf ist dies z B durch eine Einfriedung zu verhindern 28 Abs 1 StVO schreibt weiter vor dass Haustiere auf der Straße nur zugelassen sind wenn Sie von einer geeigneten Person begleitet werden die ausreichend auf das Tier einwir ken kann Die Einwirkung muss nicht zwangsläufig per Leine erfolgen wenn der Hund auf Zuruf und Zeichen reagiert und ungefährlich ist Zudem muss sich der Hund in der Nähe des Hundeführers aufhalten und muss sich in dessen Sicht weite aufhalten Wenn genannte Einwirkung nicht möglich ist bedarf es einer Leine um der gesetzlichen Forderung gerecht zu werden Verstöße gegen diese rechtli chen Vorgaben stellen eine Ver kehrsordnungswidrigkeit dar Darüber hinaus müssen in be stimmten Bereichen Gunzen hausens Hunde unbedingt an geleint werden Dies sind die städtischen Grünanlagen z B Promenade sowie alle Kinder spielplätze im Stadtgebiet An zuleinen sind Hunde ebenso in den Seezentren am Altmühlsee Jeder Hundehalter sollte sich bewusst sein dass nicht alle Menschen die Liebe zu Hunden teilen Manche Menschen ha ben Angst vor Hunden was zu falschem Verhalten gegenüber Hunden führen kann Beißvor fälle werden unabhängig vom Verhalten des Geschädigten immer dem Hund und somit rechtlich dem Hundehalter zu gerechnet Dieser rechtliche Umstand sollte bei der Entschei dung über die Führung des Hundes mit oder ohne Leine mit einfließen Die Stadt Gunzenhausen emp fiehlt gerade größere Hunde innerhalb der Bebauung anzu leinen dass unliebsame Zwi schenfälle vermieden werden Verunreinigungen durch Hundekot Leider häufen sich die Be schwerden über Hundekot auf Gehwegen und in Grünflä chen Es sollte für jeden Hunde halter selbstverständlich sein die Hinterlassenschaften seines Hundes selbst zu entfernen und damit nicht die Allgemeinheit zu belasten Betroffen sind nicht nur die Anlieger die letzt lich den Kot entfernen sondern jeder Nutzer der Verkehrsflä che der dadurch beeinträchtigt wird Trotzdem ist es notwendig dass gesetzliche Verbote ge schaffen werden die der Stadt Gunzenhausen eine Ahndungs möglichkeit von Verstößen gibt Demnach ist es nach der städ tischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter verboten Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen Auch gibt es eine recht liche Verpflichtung dass dieje nige Person die ein Tier hält oder führt Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen We gen und Plätzen unverzüglich beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt Dies gilt auch in den städtischen Grünanlagen und auf den öffentlichen Kinder spielplätzen Zur Unterstützung dieser Ver pflichtung hat die Stadt Gun zenhausen insbesondere an den Grünanlagen insgesamt 56 Hundekotbeutelspender auf gestellt Damit sollte es jedem möglich sein den Hundekot aufzusammeln und zu entsor gen Ein Verstoß gegen das Verun reinigungsverbot stellt ebenfalls ein ordnungswidriges Handeln dar Wir bitten alle Hundehalter im eigenen Interesse aber auch im Interesse der Mitmenschen diese Vorschriften zu beachten Ein Appell sei an alle Grund stückseigentümer und private Räum und Streudienste gerich tet die im Winter mit Salz den öffentlichen Gehweg streuen Neben dem gesetzlichen Streu salzverbot aus Umweltgründen sollte auch aus Gründen des Tierschutzes auf Streusalz ver zichtet werden Hundepfoten werden durch das Salz rissig und entzünden sich Öffentliche Gehwege dürfen nur an steilen und gefährlichen Gehwegbe reichen mit Streusalz behandelt werden bürgerzeitung Nr 9 November 2019 Seite 13

Vorschau buergerzeitung_11_2019 Seite 13
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