Rathaus Die anstehende Winterperiode veranlasst die Stadt Gunzen hausen ihre Bürgerinnen und Bürger über den städtischen Winterdienst zu informieren sowie Hinweise zur Räum und Streupflicht zu geben Das Ausmaß des kommenden Winters ist nicht vorhersehbar Sicher gibt es auch dieses Jahr wieder Behinderungen durch Glätte und Schnee Solche Ein schränkungen sind in der kalten Jahreszeit normal und nicht ver meidbar Bürgerinnen und Bürger werden gebeten rechtzeitige und aus reichende Vorbereitungen zur Verringerung der Unfallgefahr bei winterlichen Straßenverhält nissen zu treffen Gefordert sind hier die Stadt aber auch insbe sondere die Haus und Grund stücksbesitzer ihre Pflichten zur Wintersicherung zuverlässig zu erfüllen Trotz guter Vorbereitungen und ordnungsgemäßer Pflichterfül lung können vor allem bei starkem oder lang anhaltendem Schneefall oder plötzlich auftre tendem Blitzeis Verkehrsbehin derungen und Einschränkungen auftreten Die Folgen von Wintereinbrü chen lassen sich am besten da durch mildern dass sich alle Bürgerinnen und Bürger der Situation anpassen und sich im Straßenverkehr mit ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rück sicht verhalten Die nachfolgenden Informatio nen und Hinweise zum Winter dienst der Stadt Gunzenhausen sowie zur Räum und Streupflicht der Haus und Grundstücksbe sitzer sollen aufzeigen welche Arbeiten durch die Stadt erfüllt werden und welche Verpflichtun gen für die Anlieger bestehen 1 Winterdienst durch die Stadt Gunzenhausen Der städtische Bauhof ist im Win ter besonders gefordert da er mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Räumfahrzeu gen den Fußtrupps sowie beauf tragten Dritten dafür sorgt dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Schnee und Eis so gut wie möglich weiter fließt Was wird durch den Bauhof geräumt Straßen Der Winterdienst geht nach einem Dringlichkeitsplan vor Demnach werden zuerst die Strecken des öffentlichen Per sonennahverkehrs geräumt und gestreut Im Anschluss die wichtigen Haupt und Durch gangsstraßen sowie Straßen mit einem erhöhten Gefahrenpoten zial bei Glätte Zuletzt werden die sonstigen verkehrswichtigen Fahrbahnen und nachrangig die Straßen mit geringer Verkehrsbe deutung in Wohngebieten und Tempo 30 Zonen geräumt und gestreut Der Bauhof bemüht sich im Rah men seiner Leistungsfähigkeit alle Straßen zu räumen Bei an haltendem starkem Schneefall werden Straßen die im Dring lichkeitsplan am Anfang stehen aus Gründen der Verkehrssicher heit vorrangig geräumt und ge streut Fußgängerüberwege Fußgängerüberwege z B an Ampelanlagen und Zebrastrei fen werden von den Fußtrupps des Bauhofes gesichert Im Be reich von normalen Kreuzun gen haben die Anlieger den Schnee am Gehsteig so zu la gern dass ein ungehinderter Zu gang zur Kreuzung möglich ist Radwege Der Bauhof ist bestrebt die in nerörtlichen Radwege im Rah men der Leistungsfähigkeit und soweit es die Witterungsumstän de zulassen z B kein anhalten der starker Schneefall zeitnah zu räumen und streuen Radwege die unmittelbar auf der Fahrbahn verlaufen und mar kiert sind können nur bei gerin gen Schneehöhen freigehalten werden da bei länger anhalten dem und ergiebigem Schneefall die Flächen zur Ablagerung des von der Fahrbahn weggescho benen Schnees benötigt werden Selbstständige kombinierte Geh und Radwege die innerorts verlaufen und nicht direkt vor ei nem Privatgrundstück verlaufen werden durch den städtischen Winterdienst gesichert Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich darauf einstel len dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schnee fall während der Nachtzeit kein durchgängiger Räum oder Streudienst stattfin det Welches Streumaterial wird durch den Bauhof verwendet Bei der Auswahl des Streuma terials ist ein Kompromiss zwi schen der Umweltverträglich keit und der zu bezweckenden Verkehrssicherheit zu finden Zur Sicherung der Fahrbahnen wird durch die Räumfahrzeuge ein Split Salz Gemisch auf die Straße aufgetragen Gleiches gilt auch für den Bereich von Fußgängerüberwegen und Rad wegen Wenn die Verkehrssi cherheit es erfordert wird reines Salz gestreut 2 Winterdienst durch Haus und Grundstücks eigentümer Durch die städtische Ver ordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Win ter wird die Räum und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage überall im Stadtgebiet auf die Anlieger bebaute und unbebaute Grundstücke übertragen Wann muss geräumt und gestreut werden Die Vorder und Hinterlieger sind verpflichtet die Sicherungsflä che an Werktagen ab 7 Uhr an Sonntagen ab morgens 8 Uhr bis abends 20 Uhr von Schnee freizuräumen und bei Schnee Reif und Eisglätte zu streuen Die Arbeiten sind wenn es die Situation erfordert in diesem Zeitraum mehrmals durchzufüh ren Was muss geräumt und gestreut werden Sicherungsflächen Die Sicherungsflächen sind öffentliche Geh und Radwe ge die zwischen der Straße und dem Anliegergrundstück verlaufen Grünstreifen oder Gräben sind nicht betroffen öffentliche Geh und Radwe ge die selbstständig ohne angrenzende Straße verlaufen öffentliche Ortsstraßen ohne Gehweg mit unbeschränktem Fahrverkehr 1 m der Fahrbahn öffentliche Ortsstraßen ohne Gehweg mit beschränktem Fahrverkehr verkehrsberuhig te Bereiche etc 2 m der Fahr bahn Die Gehwege müssen so breit geräumt und gestreut werden wie es dem Fußgängerverkehr entspricht Dabei müssen Fuß gängerüberwege Wege zum Überqueren der Fahrbahn un gehindert nutzbar sein und es muss ein ausreichender Durch gang durch den Schneehaufen geschaffen werden zum Bei spiel bei abgesenktem Bordstein für Rollstuhlfahrer Auch Abflussrinnen Hydranten und Kanaleinlaufschächte müs sen frei bleiben Welches Streugut darf verwendet werden Die Anlieger dürfen die öffent lichen Sicherungsflächen nur mit geeigneten abstumpfenden Stoffen also z B Sand und Split streuen Aus Umweltgrün den dürfen kein Streusalz oder sonstige ätzende Mittel auf öf fentlichen Gehwegen benutzt werden Bei besonderer Glätte gefahr an Treppen oder starken Steigungen darf ausnahmsweise Tausalz gestreut werden Es wird darauf hingewiesen dass Tau salz auch die Pfoten von Tieren insbesondere Hunden schädigt Bürgerinnen und Bürger werden gebeten im Hinblick auf den Umweltschutz auch auf Privat grund und Privatwegen kein Streusalz zu verwenden Im städtischen Bauhof in der Ansbacher Straße wird für die Bevölkerung bei Bedarf Sand zur Abholung kostenlos bereit gehalten Die Ausgabe in haus haltsüblichen Mengen erfolgt in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7 und 12 Uhr Entspre chende Behälter z B Plastiksä cke Eimer etc sind mitzubrin gen Streumaterial kann aber auch bei Baustofffirmen und anderen Geschäften in entspre chenden Abpackungen erwor ben werden Bei Fragen bezüglich der Räum und Streupflicht für Anlieger steht das Amt für öffentliche Si cherheit und Ordnung unter den Telefonnummern 09831 508 116 118 119 zur Verfügung Bei Fragen zu den Räum und Streuarbeiten die durch den städtischen Bauhof erfolgen steht das Tiefbauamt unter 09831 508 162 163 164 165 zur Verfügung Räum und Streupflicht gemäß der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Winter Seite 12 bürgerzeitung Nr 9 November 2019

Vorschau buergerzeitung_11_2019 Seite 12
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