Seite 22 bürgerzeitung Nr 10 Dezember 2018 Rathaus Räum und Streupflicht gemäß der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffent lichen Gehwege im Winter Der Winter steht vor der Tür und wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern Hinweise zur Räum und Streupflicht geben Alle Einwohner werden gebeten rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen dass die Unfallgefahr durch Schnee und Eis und beson ders bei Blitzeis möglichst gering bleibt Die Stadt Gunzenhau sen und alle Haus und Grundstücksbesitzer sind deshalb gefor dert ihre Pflichten zur Wintersicherung zuverlässig zu erfüllen Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht sind die besten Maßnahmen für die Sicherheit im Straßenverkehr Nachfolgende Informationen und Hinweise zum Winterdienst der Stadt Gunzenhausen sowie zur Räum und Streupflicht der Haus und Grundstücksbesitzer sollen aufzeigen welche Arbei ten durch die Stadt erfüllt werden und welche Verpflichtungen die Anlieger haben 1 Winterdienst durch die Stadt Gunzenhausen Der städtische Bauhof ist im Winter besonders gefordert denn er sorgt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Räum fahrzeugen den Fußtrupps sowie beauftragten Dritten dafür dass der innerörtliche Verkehr auf den Straßen trotz Schnee und Eis so gut wie möglich weiter fließt Was wird durch den Bauhof geräumt Straßen Der Winterdienst geht nach einem Dringlichkeitsplan vor Dem nach werden als erstes die Strecken des öffentlichen Personen nahverkehrs geräumt und gestreut Im Anschluss die wichtigen Haupt und Durchgangsstraßen sowie Straßen mit einem erhöh ten Gefahrenpotenzial bei Glätte Zuletzt werden die sonstigen verkehrswichtigen Fahrbahnen und nachrangig die Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung in Wohngebieten und Tempo 30 Zo nen geräumt und gestreut Der Bauhof bemüht sich in den Grenzen seiner Leistungsfähig keit alle Straßen zu räumen Bei anhaltendem starkem Schnee fall werden Straßen die im Dringlichkeitsplan am Anfang ste hen aus Gründen der Verkehrssicherheit vorrangig geräumt und gestreut Fußgängerüberwege Fußgängerüberwege z B an Ampelanlagen Zebrastreifen werden von den Fußtrupps des Bauhofes gesichert Im Bereich von normalen Kreuzungen muss der Schnee von den Anliegern so gelagert werden dass ein ungehinderter Zugang zur Kreu zung möglich ist Radwege Bei winterlichen Verhältnissen sind erfahrungsgemäß nur weni ge Fahrradfahrer unterwegs Trotzdem bemüht sich der Bauhof auch die innerörtlichen Radwege zu räumen und zu streuen Radwege die unmittelbar auf der Fahrbahn verlaufen und mar kiert sind können nur bei geringen Schneehöhen freigehalten werden da im Übrigen die Flächen zur Ablagerung des von der Fahrbahn weggeschobenen Schnees benötigt werden Selbstständige kombinierte Geh und Radwege die innerorts ver laufen und nicht direkt vor einem Privatgrundstück verlaufen werden durch den städtischen Winterdienst gesichert Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich im Übrigen da rauf einstellen dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein durchgängiger Räum oder Streudienst stattfindet Welches Streumaterial wird durch den Bauhof verwendet Bei der Auswahl des Streumaterials muss ein Kompromiss zwi schen Umweltverträglichkeit und Verkehrssicherheit gefunden werden Zur Sicherung der Fahrbahnen wird durch die Räum fahrzeuge ein Splitt Salz Gemisch verwendet Gleiches gilt auch für den Bereich von Fußgängerüberwegen und Radwegen Wenn die Verkehrssicherheit es erfordert wird reines Salz gestreut 2 Winterdienst durch Haus und Grundstückseigentümer Durch die städtische Verordnung über die Reinhaltung und Reini gung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der öffentlichen Gehwege im Winter wird die Räum und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage überall im Stadtgebiet auf die Anlie ger bebaute und unbebaute Grundstücke übertragen Wann muss geräumt und gestreut werden Die Vorder und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr an Sonntagen ab 8 Uhr bis abends 20 Uhr vom Schnee freizuräumen und bei Schnee Reif und Eisglätte zu streuen Die Arbeiten müssen wenn es die Situation erfordert in diesem Zeitraum mehrmals durchgeführt werden Was muss geräumt und gestreut werden Sicherungsflächen Die Sicherungsflächen sind öffentliche Geh und Radwege die zwischen der Straße und dem Anliegergrundstück verlaufen Grünstreifen oder Gräben sind unbeachtlich öffentliche Geh und Radwege die selbstständig ohne angren zende Straße verlaufen auf öffentlichen Ortsstraßen ohne Gehweg mit unbeschränktem Fahrverkehr 1 Meter der Fahrbahn auf öffentlichen Ortsstraßen ohne Gehweg mit beschränktem Fahrverkehr verkehrsberuhigte Bereiche etc 2 Meter der Fahrbahn Die Gehwege müssen so breit geräumt und gestreut werden wie es dem Fußgängerverkehr entspricht Dabei müssen Fußgänger überwege Wege zum Überqueren der Fahrbahn ungehindert nutzbar sein und es muss ein ausreichender Durchgang in den Schneehaufen geschaffen werden zum Beispiel bei abgesenk tem Bordstein für Rollstuhlfahrer Ebenso müssen Abflussrinnen Hydranten und Kanaleinlauf schächte frei bleiben Damit es im Brandfall zu keinen Verzö gerungen aufgrund der Suche nach dem nächstgelegenen Hy dranten kommt ist das Freiräumen der Hydranten im eigenen Interesse geboten Welche Streumittel dürfen verwendet werden Die Anlieger dürfen die öffentlichen Sicherungsflächen nur mit geeigneten abstumpfenden Stoffen also z B Sand und Splitt streuen Aus Umweltgründen dürfen kein Streusalz oder sonstige ätzende Mittel auf öffentlichen Gehwegen benutzt werden Bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen darf ausnahmsweise Tausalz gestreut werden Soweit Salz ein gesetzt wird ist darauf zu achten dass keine Salzhaufen und großflächigen Salzansammlungen entstehen die schädlich für Natur und Haustiere z B Hunde sind Bürgerinnen und Bürger werden aus Umweltschutzgründen ge beten auch auf Privatgrund und Privatwegen kein Streusalz zu verwenden Im städtischen Bauhof in der Ansbacher Straße wird für die Be völkerung bei Bedarf Sand zur Abholung kostenlos be reitgehalten Die Ausgabe erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen Der Streusand kann von Montag bis Freitag 7 Uhr bis 12 Uhr abgeholt werden Entsprechende Behälter z B Plas tiksäcke Eimer etc sind mitzubringen Streumaterial kann aber auch bei Baustofffirmen und anderen Geschäften in entsprechen den Abpackungen erworben werden Bei Fragen bezüglich der Räum und Streupflicht für Anlieger steht das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 09831 508 116 118 119 zur Verfügung

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