Seite 9Seite 8 Das kommunale Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn Betriebs und Nebengebäuden und Außenanlagen Die Maßnahmen müssen Gebäude oder Freiflächen mit stadt bildprägendem Charakter betreffen und oder auf den öffentlichen Raum und das Stadtbild Einfluss nehmen Maßnahmen zur reinen Bauunterhaltung werden nur gefördert wenn durch sie eine Verbesserung des Stadtbildes erfolgt gestalterisch nicht erwünschte Gestal tungselemente vermieden werden oder aufwändige Instandhaltungsmaßnahmen zum Erhalt historischer Baudetails erforderlich sind Der Abriss von Gebäuden Anbauten oder einzelnen Bauteilen kann gefördert werden wenn dadurch eine gestalterische Aufwertung des Gebäudes oder der Freiflächen erfolgt Die historische Parzellenstruktur muss weiterhin ablesbar blei ben In diesem Sinne können gefördert werden 1 Maßnahmen zur Herstellung ursprünglicher Gebäude und Raumkanten 2 Maßnahmen an Dächern 3 Maßnahmen an Außenwänden 4 Maßnahmen an Fenstern 5 Maßnahmen an Schaufenstern 6 Maßnahmen an Hauseingang Tür und Tor 7 Maßnahmen zur Gestaltung von Werbeanlagen 8 Maßnahmen an Mauern Zäunen und Toranlagen 9 Maßnahmen zur Gestaltung von Außenanlagen 10 Maßnahmen zur Wärmedämmung Gegenstand der Förderung Hinweis Im Rahmen dieses Förderprogramms sind nur Sanierungs maßnahmen förderfähig die eine gestalterische Aufwertung für das Stadtbild bedeuten Reiner Bauunterhalt und Maßnahmen an Neubauten sind nicht förderfähig

Vorschau Innenstadt Attraktiv 03_2018 Seite 9
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