Seite 31Seite 30 Förderantrag Hinweis Mit dem Bescheid über die voraussichtliche För dersumme kann mit der Durchführung der Maß nahme begonnen werden Die Förderzusage ersetzt jedoch nicht die öffentlich rechtlichen Genehmigungen Der Eigentümer beantragt bei der Stadt Gunzenhausen eine Beratung für die geplante Maßnahme Der sanierungsbeauftragte Planer erstellt ein Beratungsprotokoll und spricht Empfehlungen aus Anträge auf Förderung sind vor Maßnahmenbeginn und vor Auftrags vergabe bei der Stadt Gunzenhausen einzureichen Erst nach schriftlicher Bestätigung der Bewilligung darf mit der Auftrags vergabe und Durchführung der Maßnahme begonnen werden Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen Eine Beschreibung der geplanten Maßnahme Angabe über den voraussichtlichen Beginn Bauabschnitte und das voraussichtliche Ende Aussagekräftige Fotos des betroffenen Objektes Lageplan Skizzen Ansichtspläne Grundrisse Detailpläne oder Werk pläne je nach Art und Umfang der beabsichtigten Baumaßnahme Kopie der denkmalrechtlichen Erlaubnis bei Baudenkmälern Beratungsprotokoll eines Energieberaters sofern vorhanden Angebote für die geplanten Leistungen Grundsätzlich sind drei An gebote bauausführender Unternehmen pro Gewerk einzuholen und der Stadt zur Einsicht vorzulegen Die Leistungen müssen so eindeu tig beschrieben sein dass die Angebote verglichen werden können oder ggf eine Kostenschätzung mit Beschreibung des Leistungsum fanges Angaben ob und wo weitere Zuschüsse beantragt wurden Die Anforderung weiterer Angaben oder Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten Hinweis Wenn Sie bei der Stadt Gunzenhausen eine Be ratung für die geplante Maßnahme beantragen so ist diese für die Eigentümer kostenfrei Bewilligungsbehörde ist die Stadt Gunzenhausen Die Stadt Gunzenhausen und der sanierungsbeauftragte Planer prüfen einvernehmlich ob und inwieweit die beantragten Maßnahmen den Zie len des Kommunalen Förderprogramms entsprechen Der Antragsteller erhält von der Stadt einen Bescheid über die in Aus sicht gestellte Fördersumme und die daran geknüpften Gestaltungsvor gaben Mit diesem Bescheid wird der Maßnahmenbeginn bewilligt Die endgültige Fördersumme wird nach Vorlage der Rechnungen er mittelt Der sanierungsbeauftragte Planer prüft die Rechnungen erstellt ein Abnahmeprotokoll und ermittelt die endgültige Fördersumme Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Entscheidung der Stadt in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Abnahme der Maßnahme

Vorschau Innenstadt Attraktiv 03_2018 Seite 31
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