Seite 27Seite 26 Förderfähige Maßnahmen zur Gestaltung von Außenanlagen Eine Förderung der Außenanlagen betrifft nur die Flächen die vom öffentli chen Raum aus einsehbar sind und somit eine Wirkung auf den öffentlichen Raum besitzen Die Neugestaltung der Gebäudevorflächen und Zufahrtsbereiche mit Natur stein und gestalterisch hochwertigem Betonpflaster und platten Entsiegelungsmaßnahmen die Neuanlage von Pflanzflächen und Pflanzung von heimischen Laubbäumen und Gehölzen Rankgerüste mit Spalier oder Kletterpflanzen sofern keine denkmalpflegeri schen Einwände bestehen Voll versiegelte Vorflächen und Zufahrtsbereiche aus Asphalt oder Betonverbundsteinen sowie Oberflächen in wildem Materialmix und kräftiger Farbgebung wirken sich negativ auf das Stadtbild aus und besitzen keine Aufenthaltsqualität Eine fehlende Abstimmung der Nachbarn bei angrenzenden Flächen verstärkt die negative Wirkung Bäume auf Privatgrund Fassadenbe grünung Spaliergehölze oder selbst kleinste Pflanzflächen mit Gräser können wesentlich zur Gestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raumes beitragen

Vorschau Innenstadt Attraktiv 03_2018 Seite 27
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