Seite 23Seite 22 Altstadtverträgliche Werbeanlagen und förderfähige Maßnahmen In Gunzenhausen sind noch viele historische Ausleger erhalten oder wurden wieder instand gesetzt Auch neue Schilder an handwerklich gefertigten filigranen Auslegern fügen sich gut ins Straßenbild ein Nasenschilder Leuchtkästen und Werbeanlagen die über das Brüstungsfeld des 1 Oberge schosses hinausreichen sind nicht förderfähig Grelle Leuchtfarben reflektierende blendende blinkende oder bewegliche Lichtwerbungen Leuchtkästen Häufungen von Werbeanlagen Werbeanlagen oberhalb des Brüstungsfeldes des 1 Obergeschosses Werbeanlagen auf Dächern Kaminen Gesimsen und gliedernden Architekturteilen Werbeanlagen die im rechten Winkel zum Gebäude stehen sog Nasenschilder Großflächige Fensterbeklebungen Werbeanlagen in Form von Vordächern Kranzgesimsen Ziel jeder Werbung ist es letztendlich immer auf sich aufmerksam zu machen Gegenseitiges Übertrumpfen und Häufungen bewirken dass das Gesichtsfeld des Betrachters überladen ist und die einzelne Werbeanlage nicht mehr zur Geltung kommt Damit sich Werbung in einem altstadtverträglichem Rahmen abspielt schreibt die Gestaltungsrichtlinie hier sehr genau vor was erlaubt und förderfähig ist und was nicht Historische Werbeanlagen zeigen sich vorwiegend in Form von handwerklich gefertigten meist schmiedeeisernen Auslegern wie man sie heute noch häufig an Gaststätten findet und in Form von Schriftzügen die direkt auf die Fassade aufgemalt wurden Diese sitzen in der Regel oberhalb der Erdgeschosszone und unterhalb der Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses Sie sind somit Teil der Fassadengestaltung und passen sich in Größe und Form an das Gebäude an Schriftzüge und Einzelbuchstaben die mit Abstandshaltern direkt an der Fassade oder auf einer möglichst unauffälligen Schiene transparent oder Fassadenfarbe angebracht werden und ggf auch hinterleuchtet sind fügen sich bei entsprechender Dimensionierung und Abstimmung auf die Fassade und ihre Einzelelemente gut ins historische Fassadenbild ein Auch moderne Varianten von Auslegern sind denkbar Hierbei kommt es vor allem auf eine entsprechende Dimensio nierung des Schildes oder Logos und eine möglichst filigrane Ausführung des Auslegers selbst an Nicht förderfähige Maßnahmen Im Sinne des historischen Stadtbildes sollten regional untypische Bauteile und ausführungen vermieden werden

Vorschau Innenstadt Attraktiv 03_2018 Seite 22
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.