Seite 13Seite 12 Förderfähige Maßnahmen an Dächern Die Anpassung der Dachkonstruktion an regionaltypische Vorgaben mit Traufen in geschlossener Ausführung und Ortgängen nach historischen Vorbildern mit Wind Stirnbrett oder Zahnleiste Dabei sind Dachüberstände bis max 15 cm zulässig Vollständige Einblechungen des Ortgangs und Ortgangformziegel sind nicht zulässig Die Dacheindeckung mit naturroten nicht glänzenden Biberschwanzziegeln und konstruktionsbedingt ggf andere naturrote Ziegel Die Entsorgung umweltschädlicher und untypischer Eindeckungsmaterialien bei gleichzeitiger Neueindeckung gemäß dieser Gestaltungsrichtlinien Die Sanierung historischer Dachaufbauten sowie der Ersatz von Dachflächenfenstern durch Gauben die sich nach Größe Form und Anzahl in die Dachfläche einfügen müssen Dies gilt auch für neue Gauben Dabei sind Gauben bis zu einer Breite von max 1 50 m zulässig Kastengauben und komplette Einblechungen sind nicht zulässig Dachmaterialien wie Blech oder Betonstein Dachabschlüsse wie Ortgangziegel und Einblechungen Kastengauben und Loggien stören die Dachlandschaft ebenso wie eine Überfrachtung einzelner Dächer mit verschiedenen und zu groß dimensionierten Dachaufbauten

Vorschau Innenstadt Attraktiv 03_2018 Seite 13
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