bürgerzeitung Nr 1 Februar 2018 Seite 13 Rathaus a Festsetzung Die Stadt Gunzenhausen setzt hiermit für diejenigen Steuer und Gebührenschuldner die für das Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer A und B Hundesteuer Müllabfuhr und Straßenreinigungsgebühren wie im Kalenderjahr 2017 zu entrichten haben die Steuern und Gebühren in Höhe des Vorjahres fest Die ausgewie senen Beträge und Fälligkeits tage des zuletzt ergangenen Bescheides gelten in gleicher Weise für das Kalenderjahr 2018 Mit dem Tag der öf fentlichen Bekanntmachung tritt damit für die Steuer und Gebührenpflichtigen die glei che Rechtswirkung ein wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zuge gangen wäre Die Festsetzung der Grundsteu er A und B erfolgt nach 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz GrStG Die Festsetzung der Hundesteuer Müllabfuhr und Straßenreinigungsgebühren erfolgt nach Art 12 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz KAG Die Stadt Gunzenhausen er hebt die Entwässerungsgebüh ren für die Wasserabnehmer des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Tarif Abwasser A Kanalgebühren und auch für die Wasserabnehmer der Wasserzweckverbände Bü chelberger Gnotzheimer Pfofelder Rastberg und Re ckenberg Gruppe sowie die besonderen Abrechnungsfäl le b Entrichtung Die Grundsteuer A und B Hundesteuer Entwässerungs Müllabfuhr und Straßenreini gungsgebühren werden über Datenverarbeitung abgewi ckelt Soweit ein entsprechen des Mandat vorliegt werden von der Stadtkasse die Steuern und Gebühren zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt vom Konto abgebucht Selbstzahler werden gebeten die jeweils fälligen Steuern und Gebühren termingerecht an die Stadtkasse zu überweisen und auf den Überweisungs und Einzahlungsbelegen die PK Nr und den Absender deutlich anzugeben Nur so ist eine objektbezogene und fälligkeitsgerechte Verbuchung gewährleistet Die Steuern und Gebühren können bei jeder Bank auf eines der Konten der Stadt Gunzenhausen überwie sen werden Bareinzahlun gen bei der Stadtkasse sind nicht möglich Bei Nichteinhaltung der Zah lungsfristen müssen von der Stadtkasse ausnahmslos der gesetzliche Säumniszuschlag und die etwa anfallenden Mahngebühren und Vollstre ckungskosten erhoben wer den Der Säumniszuschlag wird vom Fälligkeitstermin an berechnet und beträgt für je den angefangenen Monat des Zahlungsverzugs 1 v H des rückständigen auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrags Bei nicht rechtzeitiger Einzahlung der Steuern und Gebühren werden automatisch die Nebenkosten festgesetzt und fällig Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Be kanntgabe entweder Wi derspruch eingelegt sie he 1 oder unmittelbar Klage erhoben siehe 2 werden 1 Wenn Widerspruch einge legt wird Der Widerspruch ist schrift lich oder zur Nieder schrift bei der Stadt Gunzenhausen Marktplatz 23 91710 Gunzenhausen einzulegen Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektroni schen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der E Mail QES gunzenhausen de eingelegt werden Sollte über den Widerspruch ohne zu reichenden Grund in ange messener Frist sachlich nicht entschieden werden so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ans bach Postfachanschrift Post fach 616 91511 Ansbach Hausanschrift Promenade 24 91522 Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Ur kundsbeamten der Geschäfts stelle dieses Gerichts erhoben werden Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Wi derspruchs erhoben werden außer wenn wegen besonde rer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist Die Klage muss den Kläger den Beklagten Stadt Gunzenhau sen und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten Die zur Be gründung dienenden Tatsa chen und Beweismittel sollen angegeben der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden Der Klage und allen Schriftsät zen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden 2 Wenn unmittelbar Klage erhoben wird Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungs gericht in Ansbach Postfachanschrift Postfach 616 91511 Ansbach Hausanschrift Promenade 24 91522 Ansbach schriftlich zur Nieder schrift des Urkundsbe amten der Geschäfts stelle dieses Gerichts oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form zu erheben Die Klage muss den Kläger den Beklag ten Stadt Gunzenhausen und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeich nen und soll einen bestimm ten Antrag enthalten Die zur Begründung dienenden Tatsa chen und Beweismittel sollen angegeben der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden Der Klage und allen Schriftsät zen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Falls sich ein Bescheid an mehrere Adressaten richtet stehen die Rechtsbehelfe Widerspruch bzw Klage grundsätzlich jedem Be scheid adressaten zu Eine unmittelbare Klageerhebung setzt bei mehreren gemein samen Bescheidadressaten jedoch die Zustimmung aller Betroffenen voraus Eine elektronische Wider spruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen Die Einlegung eines Rechts behelfs per einfacher E Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen Nähere Infor mationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehel fen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayeri schen Verwaltungsgerichts barkeit www vgh bayern de Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1 Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirk samkeit dieses Bescheides nicht gehemmt insbeson dere die Einziehung der angeforderten Steuern Ab gaben und Gebühren nicht auf gehalten 80 Absatz 2 Nr 1 Verwaltungsgerichts ordnung VwGO Bei nicht rechtzeitiger Zah lung ist bei einer Säumnis von mehr als 3 Tagen gemäß 240 Abgabenordnung AO in Verbindung mit Art 13 Kommunalabgabenge setz KAG für jeden ange fangenen Monat der Säum nis ein Säumniszuschlag von 1 v H des rückständigen auf fünfzig Euro nach unten abgerundeten Betrags zu entrichten Des Weiteren fal len Mahngebühren und ggf Zwangsvollstreckungskosten an STADT GUNZENHAUSEN Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer A und B Hundesteuer sowie der Ent wässerungs Müllabfuhr und Straßenreinigungsgebühren für das Kalenderjahr 2018

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