Von der Idee, sich selbst zu helfen – 150 Jahre genossenschaftliches Bankwesen im Altenburger Land Seite 55

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Inhalt

55dIe geschIchte der genossenschaftsbanken Im altenburger land Der vor 100 Jahren im Aufbauwerk des Cre ditvereins zu Altenburg schöpferisch wirkende Geist der Solidarität der genossenschaftlichen Verpflichtung aller Beteiligten untereinander und damit die sozialistischste Ausdrucksform die damals überhaupt möglich war haben sich durchgesetzt bewährt und damit ihre Kraft und Gesundheit bewiesen Die Kraft des Einzelnen erstarkt an dem Ge samtstreben des Ganzen Dieser Bannerspruch der Gründungsversamm lung des Jahres 1859 ist heute noch genauso sinngerecht wie er es damals war Er möge als Leitspruch auch das zweite Jahrhundert genos senschaftlicher Arbeit unserer Bank eröffnen nomen est omen Bereits 1970 beschlossen die Banken in Alten burg und Schmölln ein neues Statut nach dem vom Genossenschaftsverband der Banken für Handwerk und Gewerbe der DDR herausgege benen neuen Musterstatut Dies hatte weniger Auswirkungen auf das operative Geschäft viel mehr wurde einheitlich der Name in Genossen schaftsbank für Handwerk und Gewerbe mit angefügtem Ort eingeführt Für das Altenbur ger Land hieß es demzufolge Genossenschaftsbank für Handwerk und Gewerbe Schmölln Genossenschaftsbank für Handwerk und Gewerbe Altenburg Aus diesem Statut ergab sich auch die Notwen digkeit zwei neue Institutionen zu schaffen Dies betraf zum einen den Genossenschafts rat welchem neben drei bis neun Genossen schaftsmitgliedern auch delegierte Vertreter des örtlichen Rates Rat der Stadt oder Rat des Kreises angehörten und zum anderen eine Revisionskommission die aus mindestens sechs Genossenschaftsmitgliedern bestehen sollte Genossenschaftsrat und Revisionskom mission bildeten den Verwaltungsrat und tra ten an die Stelle von Vorstand und Aufsichts rat Der Vorstand wurde abberufen und statt dessen ein Direktor und ein stellvertretender Direktor benannt Trotz der neu geschaffe nen Gremien blieben in Altenburg wie auch in Schmölln die bewährten Vorstände wei terhin als Direktoren den Banken erhalten Bereits 1974 kam es zu einer weiteren Namens änderung der Banken Ab diesem Zeitpunkt


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