ESSenziell 13 Keine akzeptable Lösung GEMA verändert Tarife erneut Auf die Anfang November zwischen VDM DDU DDO und GEMA geschlos sene Vereinbarung reagierte der Bund deutscher Discotheken und Tanzbe triebe BDT im DEHOGA durch seinen Geschäftsführer Rechtsanwalt Ste phan Büttner mit einer Stellungnahme die wir ausschnittweise zitieren Die unsägliche Vorgehensweise der GEMA im Rahmen ihrer Tarifreform setzt sich weiter fort Nun hat sich der Monopolist mit dem Verband Deutscher Musikschaffender VDM und zwei weiteren kleinen Gruppierungen DDU DDO neue Verhandlungspartner gesucht um mit diesen Organisationen Ta rifanpassungen für alle Clubs und Discotheken in Deutschland aber auch für alle Hotels Gaststätten Musikkneipen Varietébetriebe Kabarettbetriebe Kleinkunstbühnen etc zu vereinbaren Mit sich selbst verhandelt Das Groteske daran ist dass es sich beim Verband Deutscher Musikschaffen der um eine Urhebervereinigung handelt die nach eigenen Aussagen rund 10 000 Musikschaffende also Komponisten Textdichter Musiker und Künst ler vertritt und berät Man kann also durchaus sagen die GEMA hat mit sich selber verhandelt Es verwundert zudem dass alle drei Verbände als Einzel unternehmen von denselben Personen geführt werden Die nun vorgenommenen Tarifänderungen in Form einer fünfjährigen Stre ckung der neuen Gebühren wurden dem DEHOGA und dem Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe BDT im DEHOGA schon vor Mo naten angeboten von beiden Berufsverbänden aber als völlig unzureichend abgelehnt Diese mit den genannten Gruppierungen verhandelten Tarifkor rekturen entsprechen nicht dem Willen der Gastronomen Musikkneipen Hoteliers Clubbetreiber und Discothekenunternehmer in Deutschland Den Branchenbesonderheiten wird durch eine bloße Einführungsregelung nicht Rechnung getragen Die GEMA Gebühren sind nach wie vor unangemessen hoch und daher unannehmbar Unrecht eingesehen Daran ändert auch die in Aussicht gestellte modifizierte Erhebung des so genannten Vervielfältigungszuschlages für den Einsatz eines Laptops oder selbstgebrannter CDs nichts Dieser Zuschlag wird im Übrigen gerade im an hängigen Schiedsstellenverfahren vom BDT in Frage gestellt und für rechts widrig angesehen Vermutlich hat die GEMA eingesehen dass sie jahrelang den Vervielfältigungszuschlag zu Unrecht erhoben hat und verzichtet jetzt großzügig darauf Der BDT fordert die GEMA erneut auf ihre verfehlte Tarifreform zurück zunehmen um in neue Tarifverhandlungen mit realistischen bezahlbaren Preissteigerungen einzusteigen Zumindest müssen die Tarife solange ausge setzt werden bis Schiedsstelle bzw Gerichte rechtskräftig entschieden ha ben Fo to B un d es ve rb an d D eu ts ch er D is co th ek en u nd T an zb et ri eb e Deutliche Worte findet im GEMA Streit BDT Geschäftsführer Stephan Büttner

Vorschau ESSpertise  04/18 Seite 13
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