Katalog 99 Urlaubsideen Seite 131

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Inhalt

www 99urlaubsideen de AGB 131 9 Haftung 9 1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden die nicht Schäden an Leib Leben und Gesundheit sind ist auf den dreifachen Reise preis beschränkt soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde Das gleiche gilt soweit wir für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind 9 2 Für Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben haften wir je Kunde und Reise soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist jeweils bis zu EUR 4 091 Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Sum me ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt 9 3 Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Geset zen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von uns Haftungsbeschränkungen vorgesehen können wir uns bei entsprechenden Schadensfällen auf diese befreiend berufen 9 4 Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unter liegen nicht unserer Haftung als Reiseveranstalter Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen 10 Gewährleistung Schadenersatz 10 1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beein trächtigt können Sie den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen Die Kündigung ist erst zulässig wenn wir eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten Eine Fristsetzung entfällt wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die Kün digung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist Darüber hinaus können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen in der Regel jedoch nur dann wenn der Reisemangel so erheblich ist dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 gerechtfertigt ist 10 2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz und Gewährleistungsansprüche von Ihnen aus Anlass der Reise gleichaus welchem Rechtsgrund an Dritte auch an Ehegatten ist ausgeschlossen Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen 10 3 Unsere Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen 11 Mitwirkungspflicht 11 1 Sie sind dazu verpflichtet bei Beanstandungen unverzüg lich diese der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein Sollte die Reiseleitung nicht erreichbar sein haben Sie sich direkt an uns Telefon 49 0 511 33 6 44 000 Telefax 49 0 511 33 6 44 099 zu wenden 11 2 Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird müssen Sie eine Schadenanzeige P I R innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht 12 Behandlung von Beanstandungen Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung 12 1 Ist einem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden ist zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift zu erstellen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise und deliktische Ansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen Es wird empfohlen die An sprüche schriftlich anzumelden Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden wenn Sie an der Einhaltung ohne ein Verschulden gehindert waren 12 2 Sie und wir vereinbaren für vertragliche Ansprüche Ihrer seits eine Verjährungsfrist von einem Jahr Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren Die Verjährung beginnt an dem Tag der auf den Tag folgt an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht so ist die Ver jährung bis zu dem Tage gehemmt an dem wir oder unser Haft pflichtversicherer die Ansprüche zurückweisen Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein


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