zu begünstigtem Vermögen macht wenn es innerhalb von 2 Jahren nach einem vorgefassten Plan des Erblassers als begünstigtes Ver mögen investiert wird Das neue Recht schafft eine weitere begüns tigende Ausnahme für solche Grundstücke die anderen vorrangig deshalb überlassen werden um dem Absatz der eigenen Erzeugnisse zu dienen Dies betrifft etwa die Über lassung von Tankstellen Brau ereigaststätten oder Lagerflächen durch Unternehmen der Logistikbranche 1 3 Verwaltungsvermögen Bis auf bestimmte Sonderformen z  B bei Betriebsaufspaltungen zählen an Dritte vermietete Grundstücke weiterhin zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen Wesentlichste Änderung ist dabei dass das Verwaltungsvermögen konsolidiert über alle Beteiligungsebenen ermittelt wird und eine anteilige Heilung auf jeder Beteiligungsstufe somit nicht mehr funktioniert sog Kaskadeneffekt den das BVerfG sehr beanstan dete Hier sind detaillierte aufwendige Berechnungen und Bewertungen bis zur Zuordnung der Schulden erforderlich Nicht begünstigt sind auch sog Freizeit und Luxus Gegenstände wie Oldtimer Yachten Sammlungen Edelsteine Edelmetalle und ähnliches 1 4 Unternehmensbewertung Dem Steuerpflichtigen bleibt weiter die Möglichkeit eines Unternehmenswertgutachtens nach einer anerkannten betriebswirtschaftlichen Methode in der Praxis wurde aber häufiger aus Kosten und Zeitgründen das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren genutzt das im Wesent lichen praktikabler war zuletzt aber wegen des Zinsniveaus an dem völlig unrealistischen Bewertungsfaktor von 17 86 scheiterte Dieser Multiplikator wird nun auf immer noch hohe aber realistischere 13 75 des nachhaltigen Gewinns beschränkt Wirkung ab 01 01 2016 2 Begrenzungen für große Vermögen 26 Mio Für den kleineren Kreis der sog Großvermögen wurden die umfangreichsten und umstrittensten Neuregelungen geschaffen 2 1 Vorababschlag für Familienunternehmen Wenn extrem einschränkende Bedingungen die nur selten erreichbar sind bei der Entnahme von Gewinnen und der Verfügung und Abfin dung der Beteiligungen erfüllt werden gibt es einen Pauschalabschlag von 30   der sich bei anteiliger Nichterfüllung auf bis zu Null reduziert 2 2 Vermögen zwischen 26 und 90 Mio Erwerber in dieser Bandbreite können zwischen dem Abschmel zungsmodell und der Verschonungsbedarfsprüfung wählen 2 2 1 Abschmelzungsmodell Beim Abschmelzungsmodell reduziert sich der Verschonungsab schlag von 85  je 750 000 Wert über 26 Mio um 1  Punkt sodass ab 90 Mio keine Verschonung mehr gewährt wird 2 2 2 Verschonungsbedarfsprüfung Bei der Verschonungsbedarfsprüfung sollen die individuellen Ver hältnisse des Bedachten berücksichtigt werden Weist dieser nach dass er die Steuerschuld nicht aus verfügbarem Vermögen beglei chen kann kann ihm die Steuer komplett oder anteilig erlassen werden Als verfügbares Vermögen gelten nach langen Diskussionen 50 des durch diese Erbschaft oder Schenkung mitübertragenen nichtbegünstigten Betriebs oder Privatvermögens sowie des bereits vorhandenen Vermögens des Bedachten welches kein begünstigtes Betriebsvermögen ist In die Verschonungsbedarfsprüfung wird außerdem auch weiteres Vermögen einbezogen wenn der Erwerber dieses innerhalb von zehn Jahren nach dem begünstigten Erwerb durch Schenkung oder von Todes wegen erhält 2 3 Vermögen größer als 90 Mio Für diese Vermögen bleibt nur die bereits oben erläuterte Verschonungsbedarfsprüfung 3 Ausblick und Empfehlungen Das BVerfG gab dem Gesetzgeber 18 Monate Zeit eine verfas sungskonforme Änderung herbeizuführen Das politische Gezerre über alle Parteien endete erst als die Frist bereits verstrichen war und das BVerfG mit erneutem Einschreiten drohte Im Falle eines Regierungswechsels muss ernsthaft damit gerechnet werden dass ein völlig anderes Konzept für die Erbschaftsteuer kommt Deshalb sollte bei allen in den nächsten Jahren anstehenden Nachfolgen erwogen werden diese dann ganz oder zum Teil vorzuziehen Denn es könnte ein Gesetz mit geringen Steuersätzen aber nur noch wenigen Befreiungen werden Die neuen Regelungen sind im Detail noch beratungsbedürftiger aber es ergeben sich erneut einige Ansätze selbst für die Großver mögen die Belastungen weiter in Grenzen zu halten Andreas Deumeland Andreas Deumeland Steuerberater ETL Löwen Treuhand GmbH Braunschweig STADTGLANZ 16 02  RATGEBER  ER BSCHAFTSTEU E R 59

Vorschau Stadtglanz 16|02 Seite 59
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