1 Verschonungsregeln Die Befreiungsgrenzen bleiben werden aber an veränderte Bedingungen geknüpft und insbesondere das sog Verwaltungs vermögen nicht betriebsnotwendiges Vermögen wird in Defini tion und Berechnung neu und deutlich nachteilig geregelt Für die Regelverschonung 85  müssen Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern in Zukunft innerhalb von 5 Jahren Behalte frist mindestens 400  der Ausgangslohnsumme Löhne und Gehälter am Übertragungsstichtag erreicht werden Für die Opti onsverschonung 100  müssen innerhalb von 7 Jahren Behalte frist mindestens 700  der Ausgangslohnsumme erreicht werden 1 1 Kleine Unternehmen Unternehmen mit maximal 20 Arbeitnehmern waren bisher unabhängig von der Größe ohne Erfüllung von Lohnsummen regeln vollständig befreit In Zukunft müssen sie folgende Grenzen erfüllen Erbschaftsteuer 1 2 Begünstigtes Vermögen Zum begünstigten Vermögen gehören in Zukunft alle Gegenstände die dem Betrieb aktiv dienen Dazu gehören auch bis zu 15  früher 20  des Betriebsvermögens in Geld und geldwerten Forderungen Nicht begünstigt sind allerdings sog junge Finanzmittel die weniger als 2 Jahre im Betrieb sind Das begünstigte Vermögen wurde aber auch um alle Vermögens gegenstände erweitert die dauerhaft und ausschließlich zur Erfül lung von Altersvorsorgeverpflichtungen dienen und um eine Investi tionsklausel nur bei Erbschaften nicht bei Schenkungen die unter bestimmten Voraussetzungen schädliches Verwaltungsvermögen IM FOKUS DER KRITIK DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS STANDEN 2014 DIE VERSCHIEDENEN BEFREIUNGSREGELUNGEN FÜR BETRIEBSVERMÖGEN ERMÖGLICHTEN DIESE DOCH SELBST BEI GROSSEN VERMÖGEN EINEN GÄNZLICH STEUERFREIEN ÜBER GANG AUF DIE NÄCHSTE GENERATION DIESE VORTEILE SOLLEN NUNMEHR DEUTLICH EINGESCHRÄNKT WERDEN DIE NEUREGE LUNGEN GELTEN AB DEM 01 07 2016 EINZELHEITEN BEREITS AB 01 01 2016 SIE KÖNNEN HIER NUR GROB BESCHRIEBEN WERDEN Der nächste Versuch BESCHÄFTIGTE VERSCHONUNG 85  VERSCHONUNG 100  NÖTIGE LOHNSUMME NACH 5J NÖTIGE LOHNSUMME NACH 7J bis zu 5 ohne Prüfung ohne Prüfung 6 bis 10 250  500  11 bis 15 300  565  16 bis 20 400  700  Fo to gr afi e f ot ol ia m h9 0 ph ot o STADTGLANZ 16 02  RATGEBER  ERBSCHAFTSTEUER58

Vorschau Stadtglanz 16|02 Seite 58
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.