Es handelt sich um insgesamt drei Richtlinien die Richtlinie über die öffentliche Auftragsver gabe Richtlinie 2014 24 EU die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen im Sektorenbereich Richtlinie 2014 25 EU und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen Richtlinie 2014 23 EU Diese betreffen alle Bereiche der öffentlichen Auftragsvergabe von Bauaufträgen über Liefer und Dienstleistungsaufträge bis hin zu Dienstleis tungskonzessionen für deren Vergabe erstmals ein förmliches Vergaberegime gilt Stand des Gesetzgebungsverfahrens Dem vom Bundestag am 17 Dezember 2015 verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts VergRModG hat der Bun desrat zugestimmt Flankiert wird das Gesetz durch mehrere Rechtsverordnungen Diese liegen aktuell als Referentenentwurf für eine Verordnung zur Modernisierung des Vergabe rechts vor Inhalte Das VergRModG strukturiert den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän kungen GWB grundlegend neu Er wird anstatt wie bisher 34 künftig 89 Paragraphen enthalten Ziele sind unter anderem eine Modernisierung des Vergaberechts Erleichterungen für KMU eine stärkere Verankerung vergabefremder das heißt sozialer umweltbezogener und inno vativer Aspekte eine Flexibilisierung bei der Beschaffung bestimmter Leistungen und eine künftig verpflichtende Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel E Vergabe Das Gesetz regelt hierzu auch die Grundsätze der Vergabe Verfahrensarten Eignungsanforderungen sowie nunmehr auch Ausschlusstatbestände und eine Selbstreinigung Der Verordnungsentwurf sieht insgesamt vier materielle Verordnungen vor die die klassische Auftragsvergabe regelnde Vergabeverordnung VgV die Sektorenverordnung SektVO die ganz neue Konzessionsvergabeverordnung KonzVgV und die Vergabeverordnung Vertei digung und Sicherheit VSVgV Sie enthalten jeweils Regelungen zu Verfahrensablauf und Angebotswertung Bewertung aus Sicht des Mittelstandes Aus Sicht des Mittelstandes sind die Neurege lungen nur bedingt zu begrüßen Verkürzte Teil nahme und Angebotsfristen sowie zusätzliche Zertifikate etwa für QM und Umweltmanage mentsysteme dürften den Mittelstand eher be lasten Die Umstellung auf die E Vergabe wird erst nach einer Übergangszeit die gewünschten Erfolge bringen In anderen Bereichen wie zu Vertragsänderungen und der Eignungsleihe er folgen jedoch überfällige Klarstellungen Achtung Neues Vergaberecht Am 18 April 2016 läuft die Frist zur Umsetzung der neuen EU Vergaberichtlinien ab Es deutet alles darauf hin dass die Umsetzung in Deutschland fristgerecht erfolgt Mittelständische Unternehmen sind dann wie alle Unternehmen und die öffentlichen Auftraggeber selbst mit einem ganz neuen Vergaberecht konfrontiert Dr Oliver Esch Rechtsanwalt Partner Osborne Clark www osborneclarke com Fo to L ju pc o Sm ok ov sk i S hu tt er st oc k co m 48 POLITIK Der Mittelstand 1 2016

Vorschau Der Mittelstand. 1|2016 Seite 48
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.