Mehr Rechtsklarheit bei Leiharbeit Rente mit 63 Mindestlohn Tarifeinheit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles arbeitet Schritt für Schritt ihre Agenda ab Das nächste Ziel Die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen Nahles legte im November 2015 den entsprechenden Referentenentwurf ihres Ministeriums vor Das Gesetz soll zum 1 Januar 2017 in Kraft treten Im Mittelpunkt des Entwurfs steht die Idee Leiharbeit auf ihre ursprüngliche Funktion zu rückzuführen Auftragsspitzen und kurzfristiger Personalbedarf sollen gedeckt werden Darum soll in Zukunft eine gesetzliche Höchstdauer von 18 Monaten gelten tarifvertragliche Abwei chungen bleiben möglich Vor ihrer Abschaffung Ende 2003 lag die Grenze bei 24 Monaten Die Wiedereinführung einer Definition der vorüber gehenden Überlassung schafft Rechtsklarheit und ist zu begrüßen auch weil sie den Streit been det ob sich der Begriff vorübergehend auf den Arbeitnehmer oder den Arbeitsplatz bezieht Anzuknüpfen ist nach dem Entwurf allein an die Person des Leiharbeiters Dieser kann erst nach einer Karenzzeit von sechs Monaten nochmals im selben Unternehmen eingesetzt werden Der Arbeitsplatz als solcher wird nicht per se für Leih arbeit gesperrt sodass der flexible Personal einsatz insgesamt kaum spürbar gehemmt wird Ein zweites wesentliches Anliegen ist die Unter bindung von Vertragskonstruktionen die zwar als Werk oder Dienstvertrag bezeichnet sind tatsächlich aber als Arbeitsverträge durchge führt werden Bislang ist es möglich vorsorg lich eine Verleiherlaubnis zu beantragen um bei Aufdeckung des Scheingeschäfts entsprechen de Sanktionen insbesondere Geldbußen zu vermeiden Künftig soll diese verdeckte Über lassung von den Rechtsfolgen her der illegalen Überlassung gleichgestellt werden Jede Umge hung kann damit geahndet werden Zivilrecht lich soll automatisch ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher entstehen sofern der Leiharbeiter nicht widerspricht Der Schutz des Leiharbeiters steht auch bei der Einführung des Equal Pay nach neun Monaten im Fokus Tarifvertraglich kann bei Gewährung stufenweise ansteigender Zuschläge eine Stre ckung auf zwölf Monate vorgesehen werden In Anbetracht der Tatsache dass Leiharbeiter nur selten länger als neun Monate beschäftigt werden dürfte aber auch diese Regelung eher symbolischer Natur sein Fo to P ra ne at F ot ol ia c om 38 UNTERNEHMERSERVICE Der Mittelstand 1 2016

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