84 Abs 2 SGB IX gibt vor dass ein BEM durch zuführen ist wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind So soll früh zeitig der Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines kranken Menschen begegnet und die dau erhafte Fortsetzung der Beschäftigung erreicht werden Führt ein Arbeitgeber kein BEM durch oder wird es fehlerhaft durchgeführt ist eine spätere Kündigung wegen der Erkrankung des Arbeitnehmers mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam Deshalb ist zur Vorbereitung einer krankheitsbedingten Kündigung dem BEM eine hohe Aufmerksamkeit zu widmen Zu dem durch das BEM geschützten Personen kreis zählen alle Arbeitnehmer mit entsprechen den Arbeitsunfähigkeitszeiten also nicht nur behinderte Menschen Liegen entsprechende Ar beitsunfähigkeitszeiten vor ist dem betroffenen Arbeitnehmer das Angebot zu unterbreiten sich einem BEM zu unterziehen Eine Verpflichtung entsteht für den Arbeitnehmer hierdurch nicht Die erste Fehlerquelle ist die Einladung des Ar beitnehmers an einem BEM teilzunehmen Das Gesetz bestimmt nämlich dass der Arbeitnehmer auf die Ziele des Betrieblichen Eingliederungsma nagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen ist Dabei muss dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden dass gemeinsam mit dem Betriebsrat möglicherweise unter Hinzuziehung von Werks oder Betriebsrat und weiterer Stellen geklärt werden soll wie die Arbeitsunfähigkeit des Ar beitnehmers überwunden werden kann und un ter Hinzuziehung welcher Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann um auf diese Weise dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz zu erhalten Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer auf die in diesem Zusammen hang beigezogenen Daten und die Verarbeitung der Daten hingewiesen werden Ist das Einladungsschreiben an den Arbeitneh mer fehlerhaft wird der Arbeitgeber im nachfol genden Prozess so behandelt als sei von vorn Betriebliches Eingliederungsmanagement kurz BEM ist im Schwerbehindertenrecht festgeschrieben aber Vorsicht Die Anwendung ist nicht auf schwerbehinderte Arbeitnehmer beschränkt BEM Fallstricke für Arbeitgeber Fo to Z er bo r F ot ol ia c om 72 UNTERNEHMERSERVICE Der Mittelstand 6 2015

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