Im Oktober 2015 ist das neue ElektroG in Kraft getreten Folgende Punkte sind dabei für Herstel ler und Vertreiber besonders zu beachten 1 Neuer Garantienachweis Durch die novellierten Regelungen des ElektroG ergeben sich neue Anforderungen an den Nach weis einer insolvenzsicheren Garantie So wird als Garantiegültigkeitszeitraum ausschließlich das gesamte Kalenderjahr maßgebend sein Die Möglichkeit einen Treuhänder im Rahmen des Garantienachweises zu bestimmen entfällt Die bisher zum Nachweis genutzten herstellerindivi duellen Garantien sind daher entsprechend an zupassen kollektive Garantien zu prüfen und neu abzuschließen 2 Registrierungspflicht für Hersteller und Vertreiber von Leuchten für private Haushalte und Photovoltaikmodulen Nach den neuen Vorgaben fallen zukünftig auch Leuchten für die Nutzung in privaten Haushalten sowie Photovoltaikmodule in den Geltungsbe reich des ElektroG Hersteller und Vertreiber sind daher zu einer Registrierung bei der Stiftung EAR und Erfüllung aller weiteren gesetzlichen Pflich ten gemäß ElektroG verpflichtet 3 Bevollmächtigter Sofern Hersteller Vertreiber und Online Händ ler Elektrogeräte in Deutschland vertreiben ohne in Deutschland eine eigene Niederlassung zu besitzen sind sie zukünftig zur Bestimmung eines Bevollmächtigten in Deutschland ver pflichtet Werden Elektrogeräte von Deutsch land aus direkt ins europäische Ausland ohne dortige Niederlassung vertrieben besteht für deutsche Händler die Pflicht zur Bestimmung eines Bevollmächtigten vor Ort 4 Kostenlose Rücknahme von Altgeräten Vertreiber und Online Händler sind zukünftig verpflichtet Altgeräte vom Endverbraucher kostenlos zurückzunehmen Voraussetzung ist dass diese über eine Verkaufs und oder Lager fläche von mindestens 400 m verfügen Die Rücknahmeverpflichtung besteht unabhängig davon ob vom Endkunden ein neues Gerät er worben wird Sofern Verpflichtete ihre gesetzlichen Pflichten nicht rechtzeitig und vollständig erfüllen stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar die von den zuständigen Behörden mit einer Geldbuße von bis zu 100 000 Euro geahndet werden kann Die nach dem ElektroG vorgeschriebene Regis trierung wird von der zuständigen Behörde in einem elektronischen Register im Internet ver öffentlicht so dass zudem Abmahnungen durch Wettbewerber wegen des Verstoßes gegen das ElektroG drohen Das Elektro und Elektronikgerätegesetz ElektroG regelt die gesetzlichen Pflichten von Herstellern Importeuren und Vertrei bern von Elektrogeräten Geräte müssen vor dem Vertrieb bei den Behörden registriert werden Das neue Elektro und Elektronikgerätegesetz und die Folgen Max Bergmann Diplom Jurist Bähr Entsorgungs management GmbH www baehr entsorgung de www baehr kompakt deFo to O le xa nd r F ot ol ia c om 69Der Mittelstand 6 2015 UNTERNEHMERSERVICE

Vorschau Der Mittelstand. 6|2015 Seite 69
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