Rechtsprechung in diesem Kontext dass der Ar beitgeber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Prognose hinsichtlich des Beschäftigungsver hältnisses vornimmt und zu dem gerechtfertigten Ergebnis kommt dass der Arbeitnehmer aufgrund der in zweifelstehenden Arbeitsgenehmigung für eine über die Dauer der Erlaubnis hinausgehende Tätigkeit im Betrieb nicht zur Verfügung stehen wird Auch eine Befristung zum Zwecke der Erpro bung des Asylsuchenden ist nach 14 Abs 1 Nr 5 zulässig Dabei sollte grundsätzlich eine klare Ab grenzung zwischen einer befristeten Erprobung die dem Arbeitsverhältnis quasi vorgeschaltet ist und einer Probezeit die verkürzt mit zweiwöchi gem Vorlauf gemäß 622 Abs 3 BGB gekündigt werden kann und mit Ablauf in ein normales Ar beitsverhältnis übergeht erfolgen Es ist für den Arbeitgeber daher ratsam eine Befristung der Erprobung ausdrücklich in Schriftform mit dem potenziellen Arbeitnehmer zu vereinbaren Mindestlohn Asylsuchende mit einer gültigen Arbeitserlaubnis werden grundsätzlich behandelt wie deutsche Arbeitnehmer und unterliegen demnach dem gesetzlichen Mindestlohn Ausnahmen bestehen nur für Asylsuchende die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben ein Pflichtpraktikum Ori entierungspraktikum bis zur Dauer von drei Mo naten oder eine Ausbildung absolvieren oder an Maßnahmen der Arbeitsförderungen teilnehmen MAG EQ Weitere Besonderheiten Als Zeitarbeitnehmer können Flüchtlinge gemäß 40 Abs 1 Nr 2 AufenthG nicht beschäftigt wer den Zudem können sie außerdem nicht in jedem Fall ohne Absprache mit der BA räumlich überall in Deutschland eingesetzt werden Hier kann es Wohnsitzauflagen geben Dies muss der Arbeit geber bei der Vertragsanbahnung beachten Der Arbeitgeber ist ferner verpflichtet der BA die Be schäftigung eines Asylsuchenden unter Angabe des Arbeitsentgelts und der Arbeitszeit anzuzeigen Fazit In Branchen in denen EU weit schwer Fachkräfte zu bekommen sind hat es Sinn frühzeitig qualifi zierte Flüchtlinge anzusprechen die aus Ländern kommen für die mit Asylgewährung zu rechnen ist Diese kann man bei zeitlich guter Staffelung frühzeitig fortbilden sie über ein Praktikum MAG oder EQ integrieren und ab Erteilung der Arbeitserlaubnis dann beschäftigen Thomas Hey Rechtsanwalt Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht Clifford Chance Deutschland LLP www cliffordchance com Asylsuchende mit einer gültigen Arbeitserlaubnis werden grundsätzlich behandelt wie deutsche Arbeitnehmer und unterliegen demnach dem gesetzlichen Mindestlohn Fo to s p ic tu re a lli an ce PI X SE LL 23Der Mittelstand 6 2015 POLITIK

Vorschau Der Mittelstand. 6|2015 Seite 23
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