Nicht erst seit der Neufassung des Außenwirt schaftsgesetzes ist das Thema Terrorlisten Screening für Unternehmen akut geworden In den Paragrafen 17 und 18 sind Strafvorschriften für den Fall von Verstößen gegen internationale Verträge und vor allem auch EU Embargoverord nungen formuliert Dazu zählen auch die EG Ver ordnungen Nr 881 2002 sowie 2580 2001 die Anti Terror Verordnungen Diese enthalten Lis ten von Personen oder Organisationen denen weder direkt noch indirekt finanzielle oder wirt schaftliche Unterstützung geleistet werden darf Das betrifft neben dem Handeltreiben zum Bei spiel auch das Zahlen von Arbeitslohn oder finan zielle Leistungen im Rah men von Verträgen Damit stellt sich für alle Unternehmen in mindes tens zweierlei Hinsicht die Herausforderung die Vorgaben des Außen wirtschaftsgesetzes zu erfüllen Einerseits obliegt den Unternehmen die Über prüfung ihrer potenziel len Geschäftspartner anhand der EU Terrorlisten im Anhang der ge nannten Verordnungen Andererseits müssen Unternehmen bei Neueinstellungen von Mitar beiterinnen und Mitarbeitern darauf achten dass potenzielle Kandidaten nicht auf den offiziellen Terrorlisten zu finden sind Achtung Bereits das Leisten von Arbeitslohn an diese Personen wird als Unterstützung terroristischer Aktivitäten ge wertet und ist durch das Außenwirtschaftsgesetz mit empfindlichen Bußgeldern bedroht Aus diesem Grund hat sich in größeren Unter nehmen mittlerweile die Durchführung eines Anti Terror Screenings von Geschäftspartnern und Mitarbeitern etabliert Hierfür existieren bereits entsprechende Software Lösungen Wie häufig solche Überprüfungen stattzufin den haben ist jedem Unternehmen selbst über lassen und wird unterschiedlich gehandhabt Allen Vorschriften gemeinsam ist und damit auch für mittelständische Unternehmen von Bedeutung die gesetzliche Verpflichtung si cherzustellen dass die Unterstützung terro ristischer Aktivitäten durch wirtschaftliche Unterstützung zu verhindern ist In daten schutzrechtlicher Hinsicht hat die Rechtspre chung hier in den vergangenen Jahren ebenfalls für Klarheit gesorgt eine Überprüfung gegen die Terrorlisten wird als rechtlich zulässig er achtet Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kann zum Beispiel über eine schon etablierte Compliance Funktion gesteuert werden die auch Schnittstelle für die Implementierung ent sprechender Prozesse sein kann Für Fragen rund um das Thema Anti Ter ror Screening und Compliance steht Ihnen die Rechtshotline des BVMW zur Verfügung Der weltweite Kampf gegen den Terrorismus hat erhebliche Folgen für die gesamte Weltwirtschaft Verschärfte Rechtsvorschriften betreffen nicht nur Export Unter nehmen Empfindliche Strafen drohen allen Die BVMW IBWF Rechtshotline erreichen Sie Mo bis Fr 10 00 17 00 Uhr Tel 030 533206 963 Fax 030 533206 50 rechtshotline bvmw de Anti Terror Vorschriften was zu beachten ist Dr Benjamin Weiler Rechtsanwalt Mitglied im IBWF www drweiler law de Fo to A lle ba zi B Fo to lia c om F ot o lin ks E is en ha ns Fo to lia c om Unternehmen müssen bei Neueinstellungen darauf achten dass potenzielle Kandidaten nicht auf den offiziellen Terrorlisten zu finden sind 68 UNTERNEHMERSERVICE Der Mittelstand 4 2015

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