Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer Impuesto de Trans misiones Patrimoniales ist erst bei der zweiten oder einer nachfolgenden Übertragung der Im mobilie zu bezahlen Bei der ersten Übertragung fällt eine Mehrwertsteuer von aktuell zehn Pro zent an Die Gestaltung der Grunderwerbsteuer unter liegt den autonomen Regionen Spaniens sie vari iert zwischen acht und elf Prozent abhängig vom Kaufpreis je teurer die Immobilie desto höher der Steuersatz Erwirbt ein Käufer eine Immobilie von einem Nicht Residenten also von einem Eigentümer der in Spanien steuerlich nicht gemeldet ist muss er drei Prozent des Kaufpreises an das spa nische Finanzamt weiterleiten Das Finanzamt betrachtet diesen Betrag als Anzahlung auf die Steuer die der Verkäufer für einen möglicher weise erzielten Nettogewinn zahlen muss denn das Finanzamt verlangt von Nicht Residenten zwanzig Prozent des durch den Verkauf der Im mobilie erzielten Nettogewinns Darauf werden die drei Prozent des Kaufpreises die der Käu fer bereits abgeführt hat angerechnet Seit der EU Richtlinie 2011 16 und wegen der Pflicht der Notare jeden Immobilienkaufvertrag dem Finanzamt zu melden kann es in Kooperation mit dem jeweiligen Heimat Finanzamt die fäl ligen Steuerbeträge mittlerweile ohne großen Aufwand prüfen Wertzuwachssteuer Immobilienverkäufer müssen die Wertzuwachssteuer um gangssprachlich plusvalía entrichten eine Gemeinde steuer die bei jedem Grund stücksgeschäft fällig wird Sie wird aus dem Katasterwert des Grundstücks und einem von der Gemeinde festgelegten Prozentsatz zwei bis vier Prozent ermittelt multipliziert mit der Anzahl der Jahre die die Immobilie dem Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs gehört hat maximal zwanzig Jahre Dieser Wertzuwachs unterliegt dann einer Be steuerung von in der Regel zwischen zwanzig und dreißig Prozent Die Wertzuwachssteuer war so lange unbedeu tend bis die Gemeinden den Katasterwert der Grundstücke beträchtlich angehoben haben manchmal sogar über den Marktwert der Immo bilien hinaus In diesen Fällen ist die steuerliche Belastung beträchtlich Daher empfiehlt es sich die konkrete Verordnung über die Wertzuwachs steuer der jeweiligen Gemeinde rechtzeitig zu prüfen Pilar Sagués Espuny Europäische Rechts anwältin für spanisches und internationales Recht Mitglied im IBWF Institut für Betriebsberatung Wirtschaftsförderung und forschung e V www spanisches immobilienrecht de Die Gestaltung der Grunderwerbsteuer unterliegt den autonomen Regionen Spaniens 35Der Mittelstand 4 2015 IBWF

Vorschau Der Mittelstand. 4|2015 Seite 35
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.