Wer sich in Spanien eine Immobilie kaufen möch te sollte sich durch die Bestellung einer Beschei nigung aus dem Grundbuch vergewissern dass die gewünschte Immobilie keine Belastungen aufweist und dass Verkäufer und Eigentümer identisch sind Das spanische Grundbuch ist öf fentlich und jedem zugänglich Grundbuchaus züge und Bescheinigungen können heute schnell und unkompliziert per Internet bestellt werden In jedem Fall ist aber auch ein Besuch bei der Stadtverwaltung klug um die Baueigenschaften der Immobilie zu erfahren Vor dem notariellen Kaufvertrag empfiehlt es sich einen privaten Kaufvertrag oder Options vertrag abzuschließen der alle wesentlichen Punkte des endgültigen Kaufvertrages enthält Dabei ist es üblich eine Anzahlung in Höhe von zehn Prozent des vereinbarten Kaufpreises zu vereinbaren Spanische Notare sind gesetzlich verpflichtet vor der Unterzeichnung der Kaufurkunde einen Grundbuchauszug zu bestellen um die Eigen tumsverhältnisse und die Belastungen der Immo bilie in Erfahrung zu bringen sich über die Identi tät und über die Geschäftsfähigkeit der Parteien zu vergewissern und die Parteien auf ihre steuer lichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten hin zuweisen Sie kontrollieren dabei jedoch nicht die Erfüllung der jeweiligen Leistungen der Parteien Eine Auflassungsvormerkung gibt es im spani schen Immobilienrecht anders als im deutschen nicht Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufver trages ist der Käufer dem die Zahlung der Grund erwerbsteuer obliegt verpflichtet die Auto liquidación das heißt die Selbstabrechnung der Steuer zu veranlassen Er sollte auch dafür sorgen dass die Urkunde umgehend dem Grund buchamt übermittelt wird damit das Grundbuch bis zur Eintragung der Urkunde für andere Vor gänge gesperrt wird Nach Eingang von Grunderwerb und Wertzu wachssteuer erfolgt die Eintragung ins Grund buch die rückwirkend gilt ab dem Zeitpunkt der physischen Vorlage der notariellen Kaufurkunde Um die Zahlung des Kaufpreises sicherzustellen können im notariellen Kaufvertrag auflösen de und aufschiebende Bedingungen vereinbart werden die ins Grundbuch eingetragen werden können und die dazu führen dass ein säumiger Käufer aus dem Grundbuch wieder ausgetragen wird sollte er den Kaufpreis nicht rechtzeitig oder vollständig bezahlen Spanische Immobilien sind wieder empfehlenswert als Investition Gerade wegen der Wirtschaftskrise lassen sich gute Angebote finden und Geschäft und Vergnügen verbinden Doch Vorsicht vor dem Fiskus Ohne Fiskus keine Finca Fo to tr av el w it ne ss Fo to lia c om 34 IBWF Der Mittelstand 4 2015

Vorschau Der Mittelstand. 4|2015 Seite 34
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