Die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit lag nach der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2012 bei 14 1 Tagen je Arbeitnehmer Angesichts der betrieblichen Fol gen sollte der Umgang mit arbeitsunfähigen Ar beitnehmern überprüft werden Folgendes ist hierbei zu beachten ins besondere mit Blick auf die sechswöchige Ent geltfortzahlungspflicht Erstens Liegt eine Ar beitsunfähigkeit im Sin ne des Entgeltfortzah lungsgesetzes vor Ja bei krankheitsbedingten Ursachen wie Suchter krankungen Unfällen medizinisch indizierten Eingriffen nein bei Tätowierungen Piercings oder anderen Ursachen ohne Krankheitsbezug Zweitens Besteht zwischen mehreren Fehlzeiten ein Ursachenzusammenhang Dies kann mit einer Anfrage an die Krankenversicherung des Arbeit nehmers geklärt werden Drittens Wurde die Arbeitsunfähigkeit vom Ar beitnehmer verschuldet Das ist der Fall bei grob fahrlässig herbeigeführten Unfällen bei Sportun fällen wenn er sich in einer seine Kräfte deutlich übersteigenden Art sportlich betätigt in be sonders grober Weise und leichtsinnig gegen anerkannte Regeln des Sports verstößt oder an einer besonders gefährli chen Sportart teilnimmt Nicht dazu zählen Fuß ball im Amateurbereich Amateurboxen und Dra chenfliegen Viertens Es sollten un ter Einbeziehung des Betriebsrats Maßnahmen für verschiedene Kons tellationen definiert werden wie zum Beispiel ein Maßnahmenkatalog bei Alkoholerkrankungen Rückkehrgespräche oder Gesundheitsgespräche bei auffälligen Fehlzeiten um etwaige arbeitsbe dingte Ursachen festzustellen Bei häufigen Kurzerkrankungen lang andau ernder sowie dauerhafter Arbeitsunfähigkeit kommt eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht Hierzu müssen vor allem die Fehl zeiten und soweit möglich deren Ursachen geprüft und eine Gesundheitsprognose gestellt werden Je nach Fallkonstellation ergeben sich Besonderheiten bei den Anforderungen die die Gerichte an die Begründung des Arbeitge bers stellen Große Sorgfalt ist auf das Betrieb liche Eingliederungsmanagement BEM nach 84 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX zu legen Demnach ist zu überprüfen ob die Arbeitsun fähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Ar beitsplatz erhalten werden kann oder ob die Kündigung unausweichlich ist Ein in der Regel erforderliches jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführtes BEM führt oftmals zur Unwirk samkeit der Kündigung Kündigen oder Wiedereingliedern Mitarbeiter die häufig krank sind verursachen Kosten durch Arbeitsausfall und Vertretungsbedarf Bevor jedoch eine Kündigung ausgesprochen wird sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden Rechtsanwalt Sebastian Kroll Ruge Krömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Mitglied im IBWF Institut für Betriebs beratung Wirtschafts förderung und forschung e V www rugekroemer de Große Sorgfalt ist auf das Betriebliche Eingliederungs management zu legen Fo to C le m en s Sc hü ßl er Fo to lia c om 26 IBWF Der Mittelstand 1 2015

Vorschau Der Mittelstand. 1|2015 Seite 26
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