Mindestlohn belastet Mittelstand Das Mindestlohngesetz bürdet den Unternehmen zusätzliche Kosten und Risiken auf Jetzt rächt sich dass das neue Gesetz mit der heißen Nadel gestrickt wurde Dr Jochen Leonhardt Wirtschaftsprüfer Steuerberater BVMW Vorstand www st verbund de web stdd Nachdem das Gesetz zum Mindestlohn MiLoG im August 2014 in Kraft getreten ist wurde allen Beteiligten klar welche finanziellen und prakti schen Auswirkungen das Mindestlohngesetz hat Auf die Unternehmen kommen deutliche Mehr belastungen zu der Staat vereinnahmt Steuern und Sozialabgaben überproportional und am we nigstens kommt es den Arbeitnehmern zu Gute die davon eigentlich profitieren sollen Beispiel Wenn nur eine Million Arbeitsverhältnisse vom Mindestlohn betroffen sind manche rechnen bis zu drei Millionen Arbeitnehmer und der Stun denlohn steigt von 7 00 Euro auf 8 50 Euro ha ben die Unternehmer insgesamt 3 0 Milliarden Euro mehr Lohnkosten Der Staat nimmt zwi schen 2 5 und 3 1 Milliarden mehr ein und den Arbeitnehmern verbleiben zwischen 1 3 und 1 9 Milliarden Euro Diese Hochrechnung kann prä zisiert werden aber die Beträge dürften eher deutlich höher liegen Das Mindestlohngesetz wurde mit zu heißer Na del gestrickt und hat zu viele Ungereimtheiten Die Aufzeichnungspflichten Arbeitsbeginn Arbeitsende und Arbeitszeit für Minijobber Beschäftigte bestimmter Wirtschaftsbereiche belasten vor allem den Mittelstand Will sich der Arbeitgeber aus ökonomischen Gründen genau an die Mindestlohnvorschrif ten halten so muss er seine Arbeitsverträge entsprechend anpassen in Form von Reduzie rung der Arbeitszeit Änderungskündigung oder Vereinbarung neuer Bruttolohnbeträge pro Monat wobei die Frage ob in jedem Monat der gleiche Betrag zahlbar ist oder ob es nicht Schwankungen wegen unterschiedlichen Ar beitstagen pro Monat gibt noch nicht abschlie ßend geklärt ist Unklar ist auch ob die zum Teil lohnsteuerfrei en Lohnersatzleistungen zum Arbeitsentgelt gehören wie Kitazuschuss Internetzuschuss etc oder ob diese gesondert zu zahlen sind und künftig wegfallen Ebenfalls unklar ist wie Kost und Logis frei zu behandeln ist Der Mindestlohn wirbelt gesellschaftliche Strukturen durcheinander Oftmals werden Rentner für Gefälligkeiten Begleitpersonen bei Schulkindertransport etc eingesetzt und waren froh eine kleine Aufwandsentschädi gung zu erhalten Auch hier greift das Mindest lohngesetz und die entsprechenden Unterneh mer können bestimmte Leistungen überhaupt nicht mehr anbieten da die deutliche Kosten steigerung nicht mit den Kunden durchsetzbar ist Unklar ist auch ob bei Beschäftigungen Schwerbehinderter der therapeutische oder leistungsbezogene Ansatz gilt Bei letzterem ist das Mindestlohngesetz anzuwenden Mittelständische Unternehmer gehen ein erhöh tes Risiko ein da sie wie ein Bürge ohne Einrede der Vorausklage für die Erfüllung der Mindest lohnpflichten bei ihren Auftragnehmern haften Als Fazit bleibt Das Mindestlohngesetz belastet nicht nur finanziell die mittelständischen Unter nehmer und deren Kunden sondern trägt in sich einen erhöhten Kontroll und Bürokratieaufwand sowie Haftungsrisiken für Auftraggeber Das Mindestlohngesetz kostet die Arbeitgeber Flexi bilität und wirbelt bestimmte ehrenamtliche und gemeindienliche Strukturen durcheinander Fo to S E ng el s F ot ol ia c om 18 POLITIK Der Mittelstand 1 2015

Vorschau Der Mittelstand. 1|2015 Seite 18
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