Der Mittelstand. 1|2014 Seite 29

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Adresse in einem Onlinefor mular das Häkchen für die Einwilligungserklärung nicht vorausgefüllt sein darf Aus der Einwilligungserklärung muss sich genau ergeben wel ches Unternehmen zu welchem Zweck die Adresse für Werbung nutzen will Allgemeine Angaben wie Partnerunternehmen oder Konzerngesellschaften lassen die Gerichte nicht gelten Wie sind Einwilligungen nachzuweisen Im Ernstfall muss das werbende Unterneh men vor Gericht nachweisen können dass eine gültige Einwilligung für den eigenen Newsletter erteilt wurde Damit nur der tatsächliche Inhaber der E Mail Adresse die Anmeldung zum Newsletter bestätigt muss zunächst eine Anmeldebestätigung versendet werden Erst wenn diese E Mail durch den Empfänger bestätigt wird hat man eine nachweisbare Einwilligung Die ses Double Opt In Verfahren ist derzeit die gängigste Methode der Beweissicherung Aus der Einwilligungs erklärung muss sich genau ergeben welches Unternehmen zu welchem Zweck die Adresse für Werbung nutzen will Gibt es Ausnahmen von der Einwilligung Kein Gesetz ohne Ausnahme Auch im Falle der Werbe E Mails hat sich der Gesetzge ber eine Privilegierung einfallen lassen So ist das Versenden von Werbe E Mails an eigene Kunden unter bestimmten Umstän den auch ohne ausdrückliche Einwilligung erlaubt Danach muss zunächst die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung Interessenten fallen nicht darunter erhalten worden sein Der Newsletter selbst darf sich dann nur auf eigene ähnliche Waren oder Dienst leistungen beziehen Ferner darf der Kunde nicht bereits im Voraus einen Werbewider spruch geäußert haben Auf dieses Wider spruchsrecht muss sowohl bei Erhebung als auch bei jeder anschließenden Verwen dung hingewiesen werden All diese Anforderungen müssen gemein sam erfüllt sein und werden von den Ge richten sehr eng ausgelegt Vor Gericht sind hier schon namhafte Unternehmen gescheitert da Inhalte im Newsletter nicht den gesetzlichen Ausnahmeregelungen ge nügten Wer als Unternehmen auf Nummer sicher gehen will sollte auf die Ausnahme verzichten und Newsletter nur nach aus drücklicher Einwilligung der Empfänger verschicken Weiterempfehlungsfunktion Tell a Friend als Alternative Viele Unternehmen versuchen das Einwil ligungserfordernis durch das Instrument der Weiterempfehlung zu umgehen In ei ner aktuellen Entscheidung des Bundes gerichtshofs wurde auch diese Form der E Mail Werbung für unzulässig befunden da auf diese Weise das gesetzliche Einwil ligungserfordernis umgangen wird Sofern ein Unternehmen diese Funktion anbietet sollte dies von einem Anwalt überprüft werden Auch hier ist zukünftig mit teuren Abmahnungen zu rechnen Widersprüche der Empfänger berücksichtigen Die häufigsten Gründe für Abmahnungen sind nicht ernst genommene Werbewi dersprüche E Mail Empfänger gehen in der Regel erst dann zum Anwalt wenn trotz mehrfacher Aufforderung weiterhin Werbe E Mails verschickt werden Es ist sinnvoll Mitarbeiter zu informieren und entsprechend technische Vorkehrungen zu treffen Mit dem Einrichten einer Black list können Empfängeradressen regelmäßig abgeglichen werden Dabei ist jede Form der Ablehnung zu beachten Empfänger sind insbesondere nicht gezwungen sich an die Vorgaben eines Unternehmens wie Abmeldelink im Newsletter zu halten Ge richte haben entschieden dass alle Formen des Widerrufs Anruf Post E Mail zu be rücksichtigen sind E Mail Adressen für Werbezwecke einkaufen Im Gegensatz zu Postadressen ist der Ankauf von E Mails zu Werbezwecken nahezu unmöglich geworden Wie bereits beschrieben dürfen Werbemails nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Empfän gers versendet werden Die Einwilligung muss sich dabei auf den konkreten Ver sender also das werbende Unternehmen beziehen und darf nicht abstrakt gehalten werden Ein Verkauf von E Mails wäre also nur dann möglich wenn der Käufer bereits in der Einwilligungserklärung des E Mail Adressen Inhabers benannt wäre Es ist ratsam sich von Unternehmen die E Mails verkaufen fernzuhalten Im Regelfall han delt es sich um schwarze Schafe die kein gültiges Opt In vorweisen können RA David Oberbeck Herting Oberbeck Rechtsanwälte Hamburg Mitglied im IBWF Institut für Betriebsberatung Wirtschafts förderung und forschung e V www herting oberbeck de Checkliste E Mail Newsletter Versenden Sie Werbemails nur nach ausdrücklicher Einwilligung Lassen Sie die Anmeldung durch Inhaber der Adresse bestätigen Double Opt In Berücksichtigen Sie Werbewidersprüche von Kunden Kaufen Sie keine E Mails von Adresshändlern für Werbezwecke IBWF 29Der Mittelstand 1 2014


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