Der Mittelstand. 6|2013 Seite 55

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Geschützte Minderheiten schäftsführung in der Satzung gestärkt werden indem die Möglichkeit zur Ab berufung abweichend von der gesetzli chen Regelung vereinbart wird Konkret kann zum Beispiel vorgesehen werden dass für die Abberufung eine bestimmte qualifizierte Mehrheit zum Beispiel eine Dreiviertelmehrheit der Gesellschafter versammlung erforderlich ist oder es kann einem Geschäftsführer sogar ein Sonderrecht zur Geschäftsführung ein geräumt werden Wer als Minderheitsgesellschafter ei ner GmbH nicht selbst als Geschäfts führer agieren will aber dennoch maßgeblichen Einfluss auf dessen Auswahl und Bestellung ausüben will kann dies durch die Aufnahme eines Bestellungs beziehungsweise Benen nungsrechts in der Satzung erreichen Das heißt dass der Minderheitsgesell schafter einen Geschäftsführer selbst unmittelbar bestellen kann oder dass er ein die Gesellschafterversamm lung bindendes Vorschlagsrecht für einen Geschäftsführer erhält Möglich und beliebt ist außerdem die Vereinbarung von Zustimmungsvorbe halten durch die weitreichende Ent scheidungen der Geschäftsführung von der Zustimmung der Gesellschafter ab hängig gemacht werden Diese können auch mit der Notwendigkeit einer qua lifizierten Mehrheit oder mit Vetorech ten einzelner Gesellschafter verbunden werden Tobias Hollerbach Rechtsanwalt Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte www buse de ein Verstoß liegt auch dann vor wenn im Zuge einer kapitalerhöhung die neuen Anteile nicht allen Gesellschaftern sondern nur einzelnen angeboten werden Nein Nein Nein Nein Ja Fo to V RD Fo to lia c om SeRViCe Anzeige


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