Politische Erfolge 2012 Seite 2

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Steuern Thema Problem Erfolg Unternehmen steuerreform Die begrenzte Abzugsfähigkeit von Zinsen führt zu Investiti onshemmnissen für Mittelständler Die letzte Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung nimmt den BVMW Vorschlag zur Zinsschranke auf Übersteigen die Zinsaufwendun gen die Zinserträge um weniger als 3 Mio Euro findet die Zinsschran kenregelung keine Anwendung Dies entlastet den Mittelstand spürbar und gibt mehr Freiraum bei Investitionsvorhaben Im Rahmen der kleinen Unternehmensteuerreform hat der Bundestag im Oktober 2012 u a Reisekostenabrechnungen vereinfacht Erbschaftsteuer Die Unternehmensnachfolge wird erschwert wenn durch die Erbschaftsteuer dem Unternehmen zu viel Liquidität entzogen wird Die vom BVMW geforderte und intensiv begleitete Entschärfung der Erbschaftsteuer führt zu einer geringeren finanziellen Belastung bei der Übergabe eines Unternehmens Firmenerben werden zu 85 befreit wenn sie den Betrieb fünf Jahre weiterführen führt der Nachfolger den Betrieb sieben Jahre weiter entfällt die Erbschaftsteuer komplett Der BVMW ist mit diesen Regelun gen noch nicht zufrieden aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die generelle Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer steht noch aus SOLL und IST Besteuerung Bei der Umsatzsteuer entsteht ein Liquiditätsnachteil für Unternehmen durch die SOLL Besteuerung Die Bundes regierung plante die Grenze zur IST Besteuerung zum 01 01 2012 wieder auf 250 000 Euro abzusenken mit negati ven Folgen für die Liquidität von Kleinunternehmen Der BVMW hat sich an der Anhörung im Bundestag aktiv beteiligt und gefordert dass die Gesetzgebung so schnell wie möglich abgeschlos sen wird damit die Unternehmen Planungssicherheit erhalten Wie vom BVMW gefordert ist die Umsatzgrenze für die Anwendung der IST Be steuerung bei der Umsatzsteuer dauerhaft auf 500 000 Euro festgeschrie ben worden Dies sichert einen Liquiditätsvorteil für Kleinunternehmen Steuerliche Absetzbarkeit Im Gegensatz zu Unternehmen konnten Privathaushalte früher Handwerkerrechnungen nicht absetzen Dies stand im Verdacht die Schwarzarbeit zu fördern Privathaushalte können den Lohnanteil in Handwerkerrechnungen in Höhe von bis zu 1 200 Euro im Jahr von der Einkommenssteuer absetzen Weitere Information zu diesen Themen finden Sie auf der BVMW Website unter http www bvmw de politik steuer und insolvenzrecht html Foto Benjamin Klack pixelio de


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