Badeordnung Stand August 1996 1 Zweck der Badeordnung Die Badeordnung dient der Sicherheit Ordnung und Sauberkeit in den Badeanlagen Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden die Be achtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenem Interesse 2 Badegäste In die Baderäume Hallenbad Sauna Solarium Trimmraum dürfen nur Gäste die im Hause wohnen Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten Hautausschlägen und offenen Wunden Das Mitnehmen von Auswärtswohnenden ist strengstens untersagt Kinder unter 10 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zuge lassen Nichtschwimmer dürfen nur in Begleitung schwimmkundiger Personen das Schwimmbecken benützen 3 Badezeiten Die Benutzungszeiten werden von der Verwaltung festgesetzt und am Badeeingang bekannt gemacht Bei starker Belegung der Wohnanlage kann die Verwaltung die Badezeiten kurzfristig verändern und auch die Benutzungsdauer zeitlich begrenzen 4 Badbenutzung Die Einrichtungen in den Baderäumen sind schonend zu behandeln Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zu Schadenersatz Findet ein Badegast die Räume verunreinigt oder be schädigt vor so wird er gebeten dies unverzüglich der Verwaltung zu melden 5 Badekleidung Das Betreten der Badeanlage mit Straßenschuhen ist verboten Der Aufenthalt in der Schwimmhalle ist nur in üblicher Badekleidung gestattet Es wird empfohlen beim Benutzen des Beckens Badehauben zu tragen Badeschuhe dürfen im Becken nicht benutzt werden 6 Körperreinigung Der Badegast hat vor dem Betreten des Schwimmbeckens unter den Duschen den Körper mit Seife gründlich zu reinigen Im Becken ist die Verwendung von Seife Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet Der Gebrauch von Einreibungsmitteln Sonnenölen jeder Art vor der Benutzung des Schwimmbeckens ist untersagt Der Bade gast wird ersucht einen unnötigen Wasserverbrauch zu vermeiden

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