135BAROWI Med GmbH 2017 Alle Preise zzgl Mehrwertsteuer Bestell Hotline 089 3219772 0 BAROWI Med Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird soweit es sich nicht um Verbraucher handelt für alle Komponenten von Röntgenanlagen soweit es sich nicht um Röntgenstrahler handelt sowie für weitere Waren auf 12 Monate verkürzt Für Röntgenstrahler wird die Gewährleistungsfrist auf 6 Monate verkürzt Die Verkürzung gilt nicht sofern der Mangel arglistig verschwiegen wurde bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln oder Unterlassen oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit in diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist Für gebrauchte Röntgenanlagen bzw Komponenten von Röntgenanlagen wird eine Gewährleistung soweit es sich beim Vertragspartner nicht um einen Verbraucher handelt ausgeschlossen Die Verkürzung der Gewährleistungsfristen sowie der Ausschluss der Gewährleistung gilt nicht soweit Mängel dem Verkäufer bekannt sind und dem Käufer nicht offengelegt wurden Im Falle der Gewährleistung behält sich BAROWI Med vor zunächst Nachbesserung zu leisten 5 Haftung Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen ist unbeschränkt Für leichte Fahrlässigkeit haftet BAROWI Med nur für Schäden die auf wesentliche Pflichtverletzungen die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden zurückzuführen sind oder auf die Verletzung von Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung soweit es sich nicht um Verletzungen des Lebens des Körpers oder der Gesundheit handelt 6 Sonstiges 1 Für sämtliche Auseinandersetzungen aus diesem Vertragsverhältnis oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien soweit gesetzlich zulässig München als Gerichtsstand Ebenso vereinbaren die Parteien für den Fall dass die aus diesem Vertrag in Anspruch zu nehmende Partei ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereiches des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist München als Gerichtsstand 2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform 3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder ein Teil von ihr unwirksam sein so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt Entsprechendes gilt für die Undurchführbarkeit einer Bestimmung oder eines Teiles von ihr Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung haben die Parteien eine wirksame und oder durchführbare Bestimmung zu vereinbaren die dem wirtschaftlichen Gehalt der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt Entsprechendes gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung Stand 01 2017

Vorschau BAROWI-Med Katalog 2017 Seite 135
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