K un st st of fa bd ic ht un gs ba hn en S ar na fi l Zu be hö r S ar na fi l K un st st of fa bd ic ht un gs ba hn en S ik ap la n Zu be hö r S ik ap la n Fl üs si gk un st st of f Si ka la st ic B ef es ti gu ng ss ys te m e V er ar be it un gs ge rä te Er sa tz te ile W er kz eu ge D ie ns tl ei st un ge n A G B 103PREIS UND SORTIMENTSÜBERSICHT 2020 Verkaufs Lieferungs und Zahlungsbedingungen 08 2019 lieferten Waren zurückzuverlangen In diesem Fall beinhaltet das Rückgabeverlangen gleichzeitig die Rücktrittserklärung VII Rechte des Bestellers bei Mängeln 1 Offene Sachmängel Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich spätestens jedoch sieben Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen anderenfalls gilt die Ware als genehmigt Versteckte Mängel sind uns unverzüglich spätestens jedoch sieben Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen Der Käufer hat die Pflicht erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen ob die gelieferte Ware mangelfrei und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist Dies gilt auch wenn Komponenten beige mischt werden die nicht von uns bezogen wurden Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V 1 sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen Bei einer verspäteten Mängelrüge ver liert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziffer VIII seine Mängelrechte es sei denn der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden 2 Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet Nacherfüllung sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt Sind wir zur Nach erfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl so ist der Besteller nach seiner Wahl berech tigt vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen Eine Nachbesserung gilt nach dem dritten Versuch als fehlgeschlagen VIII Rechte und Pflichten unseres Unternehmens 1 Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen gleich aus welchem Rechtsgrund tritt nur ein wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen a von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden oder b auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist Gemäß Ziffer VIII 1 a und b haften wir für Schäden oder vergebliche Aufwendungen die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachman gel gemäß 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt 2 Wir haften gemäß Ziffer VIII 1 a für die Verletzung einer wesentlichen Vertrags pflicht wenn dabei nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen Hierbei ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintreten den Schaden begrenzt Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für entgange nen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare Folgeschäden Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Bestel lers die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen 3 Haften wir gemäß Ziffer VIII 1 b für die Verletzung einer wesentlichen Vertrags pflicht ist unsere Haftung der Höhe nach auf den durch eine entsprechende Versi cherung abgedeckten Betrag begrenzt wenn nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen 4 Die vorstehenden in Ziffer VIII 1 bis 3 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsge setzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens des Kör pers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden Fehlt der von uns gelie ferten Ware eine garantierte Eigenschaft haften wir nur für solche Schäden deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war 5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern VIII 1 bis 4 vorgesehen ist ausgeschlossen Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Ver schulden bei Vertragsabschluss gemäß 311 Abs 3 BGB positiver Vertragsverletzung gemäß 280 BGB oder Ansprüchen gemäß 823 BGB 6 Soweit diese Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VIII 1 bis 5 eingeschränkt ist gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaf tung unserer Angestellten Arbeitnehmer Mitarbeiter Vertreter und Erfüllungsgehil fen sowie Verrichtungsgehilfen IX Verjährung von Ansprüchen 1 Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln oder wegen pflichtwidrig erbrachter Leis tungen einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz ver geblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn soweit sich nicht aus den nachfolgenden Ziffern IX 2 bis 5 etwas anderes ergibt 2 Ist der Besteller Unternehmer und hat er oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als Unternehmer aufgrund von Mängeln an von uns gelieferten neu hergestellten Sachen die auch als neu hergestellte Sachen an einen Verbraucher geliefert wurden Ansprü che des Verbrauchers erfüllt tritt die Verjährung von Ansprüchen des Bestellers gegen uns zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein in dem der Besteller oder der andere Käu fer in der Lieferkette als Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat es sei denn der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein soweit die Ansprüche des Kunden Vertragspartners des Bestellers wegen Män geln an der von uns an den Besteller gelieferten Waren gegen den Besteller verjährt sind bei Baumaterialien spätestens aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt in dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller abgeliefert haben bei anderen Materialien ein Jahr nach diesem Zeitpunkt 3 Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen die entsprechend ihrer üblichen Ver wendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben verjähren die Ansprüche des Bestellers innerhalb von fünf Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn Abweichend von Satz 1 gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren hinsichtlich Bauwerken und zwei Jahren hinsichtlich anderer Werke de ren Erfolg in der Herstellung Wartung oder Veränderung einer Sache besteht soweit der Besteller die von uns gelieferte Sache für die Erfüllung von Verträgen verwendet hat in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen worden ist Die Verjährung gemäß vorstehendem Satz 2 tritt frühestens zwei Mona te nach dem Zeitpunkt ein in dem der Besteller die Ansprüche aus der Mangelhaf tigkeit des Bauwerks die durch die von uns gelieferte Sache verursacht worden ist gegenüber seinem Vertragspartner erfüllt hat es sei denn der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein sobald die Ansprüche des Kunden Vertragspartners des Bestellers gegen den Besteller wegen Mängeln an der von uns an den Besteller gelieferten Ware verjährt sind spätestens aber ein Jahr nach dem Zeitpunkt in dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller abgeliefert haben 4 Haben wir eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und oder Auskunft pflicht widrig erbracht ohne dass wir im Zusammenhang mit der Auskunft oder Beratung Ware geliefert haben oder ohne dass die pflichtwidrige Beratung oder Auskunft einen Sachmangel gemäß 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt verjähren darauf beruhende Ansprüche gegen uns innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungs beginn Ansprüche des Bestellers Kunden gegen uns aus der Verletzung vertraglicher vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten die keinen Sachmangel gemäß 434 BGB der von uns zu liefernden bzw gelieferten Ware darstellen verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen Sachmangel gemäß 434 BGB der von uns im Zusam menhang mit der Beratung oder Auskunft gelieferten Ware darstellen gelten für die Verjährung der darauf beruhenden Ansprüche die in Ziffern 1 bis 3 und 5 getroffenen Regelungen 5 Die in Ziffern 1 bis 4 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit so wie nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsmängeln der von uns gelieferten Waren ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen unseres Bestellers Kunden die darauf beruhen dass wir Mängel an von uns gelieferten Waren arglistig verschwiegen oder wir eine Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben In den in dieser Ziffer IX 5 genannten Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen X Rücknahmen Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen XI Abtretungsverbot Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw Ansprüche gegen uns insbesondere wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen weder ganz noch teilweise auf Dritte über tragen oder an Dritte verpfändet werden 354 a HGB bleibt hiervon unberührt XII Erfüllungsort Gerichtsstand anwendbares Recht Handelsklauseln 1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der Gesellschaft soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen 2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf und des deutschen Internationalen Privatrechts insbesondere des UN Kaufrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen 3 Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms INCOTERMS ver einbart sind gelten die INCOTERMS 2010 in der jeweils neuesten Fassung XIII Schlussbestimmungen 1 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein so wird hierdurch die Wirksam keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt 2 Wir verarbeiten personenbezogene Daten insbesondere gemäß der EU Datenschutz grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes Alle Informationen sind der Datenschutzerklärung unter www sika de zu entnehmen 3 Unsere Lieferadresse lautet Sika Deutschland GmbH Kornwestheimer Str 103 107 70439 Stuttgart Sitz der Gesellschaft Kornwestheimer Str 103 107 70439 Stuttgart Geschäftsführer Dipl Ing Joachim Straub Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 23319 USt IdNr DE813561973

Vorschau Roofing Preisliste 2020 Seite 105
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.