102 PREIS UND SORTIMENTSÜBERSICHT 2020 Verkaufs Lieferungs und Zahlungsbedingungen 08 2019 I Allgemeines Geltungsbereich 1 Die vorliegenden Verkaufs Lieferungs und Zahlungsbedingungen gelten für alle Ge schäftsbeziehungen mit unseren Kunden sofern der Kunde Unternehmer 14 BGB eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Son dervermögen ist 2 Sofern nichts anderes vereinbart ist gelten die Verkaufs Lie ferungs und Zahlungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung auch für gleichartige künftige Verträge 3 Im Verhältnis zu unseren Kunden gelten ausschließlich unsere Verkaufs Lieferungs und Zahlungsbedingungen Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Be dingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall insbesondere auch dann wenn wir einen Vertrag in Kenntnis der Bedingun gen des Kunden ausführen ohne einen Vorbehalt zu erklären 4 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließ lich Nebenabreden Ergänzungen und Abänderungen haben Vorrang vor diesen Ver kaufs Lieferungs und Zahlungsbedingungen Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist vorbehaltlich eines Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw eine schriftliche Bestätigung maßgeblich 5 Erklärungen und Anzeigen die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind z B Fristsetzungen Mängelanzeigen Erklä rungen von Rücktritt oder Minderung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text bzw Schriftform 6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeu tung Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschrif ten soweit sie in diesen Bedingungen nicht abgeändert oder ausdrücklich ausge schlossen werden II Angebote und Vertragsabschluss Leistungsinhalt 1 Unsere Angebote sind freibleibend Die Bestellung gilt als bindendes Angebot Die An nahme erfolgt innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltloser Erbringung der bestellten Lieferungen 2 Die technischen Daten und Beschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien sind keine Beschaffenheits oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren Bei Verarbeitung sind diese jedoch zu beachten 3 Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probe gemäßheit stellen aber keine Garantie für die von uns zu liefernden Waren dar 4 Alle Nebenvereinbarungen zum Kaufvertrag insbesondere mündliche Abmachun gen Auskünfte Empfehlungen Ratschläge und andere Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern binden uns erst mit schriftlicher oder formularmäßiger Bestätigung sie begründen keinen Beratungsvertrag solange ein solcher nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird III Preise Zahlungsbedingungen Zahlungsverzug 1 Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten insbesondere in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise bzw die gemäß unserer aktuellen Preislis te Zu diesen Preisen kommen zusätzlich die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie die Kosten für einen ordnungsgemäßen Versand die Transportkosten ab unserem Werk oder ab unserem Lager die Rollgeld kosten und soweit vereinbart die Kosten der Transportversicherung hinzu Bei Aus landslieferungen können länderspezifische Abgaben hinzukommen 2 Wir behalten uns das Recht vor unsere Preise angemessen anzupassen Preiserhöhun gen infolge Rohstoffkostenerhöhungen bleiben jederzeit vorbehalten 3 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug 4 Aufrechnungs oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt sind Das Zurückbehaltungsrecht besteht ferner nur wenn der geltend gemachte Ge genanspruch auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Anspruch beruht 5 Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt ein Zahlungsziel überschreitet oder sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern sind wir berechtigt die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getrof fenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen die auf demselben Rechtsver hältnis beruhen zu verlangen IV Liefer und Leistungszeit Leistungsverzug 1 Vereinbarte Lieferfristen gelten nur annäherungsweise sofern nicht schriftlich aus drücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist Werden Lieferfristen aus von uns zu vertretenden Umständen überschritten kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag schriftlich zurücktre ten 2 Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist in Verzug Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände wie z B Betriebsstörungen Ausfall von Produktionsan lagen Überschreitungen von Fristen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff Energie oder Arbeitskräf temangel Streik Aussperrung Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung Verkehrsstörungen behördlichen Eingriffen sind wir berechtigt die Lieferung bzw Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Mo nat verzögert sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Scha densersatzansprüche berechtigt unter den Voraussetzungen gemäß Ziffer VIII dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zurückzutreten 3 In jedem Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer VIII begrenzt 4 Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferzeiten berechtigt 5 Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten V Gefahrübergang Transport und Verpackungskosten 1 Die Lieferung erfolgt wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist ab unserem Werk oder Lager und ist dort vom Besteller auf eigene Gefahr und Kosten abzuholen In diesem Falle geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach deren Bereitstellung zur Abholung mit dem Zugang der Mitteilung der Bereitstellung beim Besteller auf den Besteller über Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über 2 Leihbehälter und Leihverpackungen sind innerhalb von 60 Tagen restentleert und frachtfrei vom Besteller zurückzusenden Verlust und Beschädigung der Leihbehälter und Leihverpackungen gehen zu Lasten des Bestellers Leihverpackungen behälter dürfen nicht für andere Zwecke oder für die Aufnahme anderer Produkte benutzt werden Sie sind ausschließlich für den Transport unserer gelieferten Ware bestimmt Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden Einwegverpackungen werden von uns nicht zurückgenommen Wir nennen stattdessen dem Besteller einen Dritten der die Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung annimmt VI Pflichten des Bestellers Eigentumsvorbehaltssicherung 1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller offe nen Rechnungen unser Eigentum Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht 2 Der Besteller ist verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln insbesondere diese auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung und Zerstörung zum Neuwert zu versichern Der Besteller tritt seine Ansprüche aus den Versiche rungsverträgen schon jetzt an uns ab Wir nehmen diese Abtretung an 3 Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen Er ist jedoch berechtigt die gelieferten Waren im ordnungs gemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und zu verarbeiten Die Berechtigung besteht nicht soweit der Besteller den aus der Weiterveräußerung verarbeitung der Waren entstehenden Anspruch im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfän det oder mit ihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat 4 Der Besteller tritt zur Sicherung der Erfüllung aller unserer Ansprüche aus den Rechts beziehungen mit ihm schon jetzt alle auch künftig entstehenden und bedingten Forderungen aus einem Weiterverkauf verarbeitung der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110 brutto des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab Wir nehmen diese Abtretung hiermit an und sind jederzeit berechtigt diese Abtretung offenzulegen 5 Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden berechtigt In diesen Fällen ist der Besteller verpflichtet die aus Abtretungen eingezogenen Beträge unmittelbar an uns weiterzuleiten bzw soweit dies nicht mög lich ist für uns treuhänderisch und gesondert zu verwahren Die Einziehungsermächti gung erlischt wenn der Besteller mit mehr als 25 aller seiner Zahlungsverpflichtun gen uns gegenüber mehr als 14 Tage in Verzug gerät 6 Auf unser Verlangen hat der Besteller seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung be kannt zu geben mit der Aufforderung bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Be steller an uns zu zahlen Wir sind berechtigt jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen Wir machen davon solange keinen Gebrauch wie der Besteller seinen Zahlungsver pflichtungen ohne Verzug nachkommt Im Zahlungsverzug des Bestellers hat er uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben zu machen und zum Einzug der Forderungen notwendigen Unterlagen auszuhändigen 7 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen 8 Die Be und Verarbeitung oder Umbildung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt stets für uns ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten er wachsen Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt oder verbunden so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen Gegenständen Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns Der Besteller tritt seine For derungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte an denen uns Eigentumsrechte zustehen schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung an uns ab Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt tritt er bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an 9 Wir verpflichten uns die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben als der realisierbare Wert unserer Si cherheiten unsere zu sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 übersteigt 10 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers insbesondere bei Zah lungsverzug mit mehr als 10 des Rechnungsbetrages über mehr als 14 Tage sowie im Falle eines Insolvenzantrags sind wir unbeschadet uns zustehender weiterer Scha densersatz Ansprüche berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die von uns ge

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