Kube 125 Auktion Seite 4

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Inhalt

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden nachstehende Bedingungen anerkannt 1 Die Versteigerung erfolgt freiwillig und wird von der Fa Jan K Kube im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt mit Ausnahme der Eigenware Alle Versteigerungs Objekte sind mit einer an den Schluss der Katalogbeschreibung gesetzten Nummer versehen mit der der Einlieferer kenntlich gemacht wird Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Einlieferers besteht nicht Die Eigenware ist im Katalog vorne benannt 2 Alle zur Versteigerung eingelieferten Gegenstände können vor der Auktion an mindestens einem Tag besichtigt werden jedoch nicht während der Ausbietung Sie werden in dem Zustand versteigert in dem sie sich am Auktionstag befinden Die Katalogbe schreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der 459 ff BGB Die Fa Jan K Kube übernimmt keine Haf tung für offene und versteckte Mängel und Zuschreibungen verpflichtet sich jedoch unverzüglich vorgetragene und begründete Mängelrügen an den jeweiligen Einlieferer weiterzuleiten Für Katalogbeschreibungen zugehörige schriftliche Erläuterungen oder mündliche Angaben hierzu wird nicht gehaftet es sei denn der Fa Jan K Kube ist grobes Verschulden vorwerfbar Der Verstei gerer kann Losnummern zusammenziehen trennen außerhalb der Reihenfolge ausrufen oder zurückziehen Der Ver steigerer ist berechtigt Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung oder der Vorbesichtigung auszuschließen insbesondere wenn sie den Ablauf der Versteigerung stören sich in Abnahme oder Zahlungsverzug befinden oder mutwillig bieten Dem Versteigerer steht es frei Gebote abzulehnen 3 Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog genannten Limitpreis Untergebote werden nicht angenommen Es wird in der Regel um 10 gesteigert Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des höchsten Gebotes Bei gleichhohen Geboten oder wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf keine höheres Gebot angegeben wird entscheidet das Los Bestehen Zweifel darüber ob oder an wen ein Zuschlag ergangen ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot über sehen kann der Versteigerer den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand neu aufrufen In diesem Falle wird ein vorgegangener Zuschlag unwirksam Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich d h vor Ausruf der nächsten Losnummer zu erheben Wird das Katalog Limit nicht erreicht kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt u V erteilen Das Angebot zum Limit an die Allgemeinheit der Bieter bleibt jedoch bestehen Der Versteigerungsge genstand kann im Falle eines Limit Nachgebots auch ohne Rücksprache anderen Bietern zugeschlagen werden andererseits sind Vorbehalts Zuschläge für den betreffenden Bieter vier Wochen verbindlich Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und seine sich hieraus ergebenden Rechte verfolgen er kann aber auch dem nächstniedrigeren Bieter den Zuschlag erteilen oder den Aufruf wiederholen 4 Schriftliche Gebote müssen 24 Stunden vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein unter genauer Adressen angabe des Bieters und dessen Unterschrift die angegebene Los Nummer gilt als verbindlich Irrtümer gehen zu Lasten des Bieters Bieter die während der Auktion telefonisch mitbieten wollen müssen hierzu einen schriftlichen Auftrag abgeben der 24 Stunden vor der Versteigerung eingegangen sein muss Ein Anruf des Versteigerers erfolgt nur bei Limitpreisen ab 500 für das Zustandekommen der Telefonverbindung haftet der Versteigerer nicht die Uhrzeit der Anrufe und versuchten Anrufe wird protokolliert Jeder Saalbieter hat vor Beginn der Versteigerung seinen Namen und seine Anschrift anzugeben Stell vertreter haften in jedem Fall neben dem Vertretenen persönlich 5 Der in der Versteigerung erteilte Zuschlag ist der Netto Preis Auf diesen Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 23 erhoben Ab 1 1 1995 gilt in Deutschland die Differenzbesteuerung lt 25 A UStG i d Form vom 9 8 1994 Die gesetzliche Mehr wertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen und ist auch bei Ausfuhrlieferungen nicht erstattungsfähig da eine Inlandsleistung vorliegt Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung Der gesamte vom Käufer geschuldete Betrag ist sofort fällig und in bar bei der Fa Jan K Kube einzuzahlen Eine andere Zahlungsweise z B Scheck ist nur nach vorheriger Vereinbarung bei unbekannten Kunden unter gleichzeitiger Vorlage des Ausweises möglich Auf schriftliche Gebote und Telefonzuschläge hin ergangene Rech nungen sind binnen zehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen Erfolgen bei Annahme ausländischer Zahlungs mittel und Schecks innerhalb einer angemessenen Frist Kursverluste gehen diese und anfallende Bankspesen zu Lasten des Käufers und es erfolgt Nachberechnung Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen können wegen Überlastung Fehler oder Irrtümer enthalten eine Prüfung und Berichtigung bleibt vorbehalten 6 Das Eigentum an ersteigerter Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über Ersteigerte Ware wird nur nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert bei schriftlich ersteigerter Ware erfolgt der Versand erst nach Zahlungseingang Gerät der Verkäufer in Zahlungsverzug berechnet die Fa Jan K Kube Zinsen von 1 je angefangenem Monat Weitergehende Schadens ersatzansprüche vorbehaltlich Stundung wird nicht gewährt 7 Bei Abnahme oder Zahlungsverzug kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen Der oder die Gegenstände können auch bei einer der folgenden Auktionen nochmals versteigert wer den Falls der oder die Gegenstände hierbei veräußert werden erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem ihm vorher er teilten Zuschlag er haftet jedoch andererseits für einen etwaigen Mindererlös ohne Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös zu haben 8 Gegenstände die nicht spätestens 14 Tage nach der Auktion abgeholt wurden können im Namen und auf Kosten und Gefahr des Käufers eingelagert oder Dritten z B einer Spedition zur Lagerung übergeben werden Für die Einlagerung beim Versteige rer wird per Objekt und Tag eine Gebühr von bis zu 5 bzw der Kostenersatz einer Spedition berechnet Der in Abnahmeverzug stehende Käufer trägt auch die Kosten notwendiger Versicherungen Die Herausgabe eingelagerter Sendungen ist nur an einem vom Versteigerer schriftlich mitgeteilten Termin möglich 9 Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den Freihandverkauf 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist München Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen EKG und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen EAG 11 Solange Kataloginhaber Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern versichern sie dass sie den Katalog und die darin angebotenen und abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerli chen Aufklärung der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen der Kunst oder Wissenschaft der Forschung oder der Lehre der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben 86 a 86 Straf gesetzbuch Die Fa Jan K Kube ihre Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw ab Der Versteigerer Jan K Kube


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