9 310 0 F r a g e n u n d a n t w o r t e n Z u m r u s s l a n d g e s c h ä F t 2 0 1 4 r e C H T s b e r A T u n g F a l k t i s c h e n d o r F B e i t e n B u r k h a r d t r e C H T s b e r A T u n g Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner Repräsentanzleiter BEITEN BURKHARDT Moskau keine andere ausländische kaufmannschaft ist bis heute im land so stark vertreten wie die deutsche Steigen wir gleich mitten ins Geschehen ein Wer ist warum auf eine Sanktionsliste gesetzt worden Durch die EU wurden zunächst natürliche Personen auf die Sanktionsliste gesetzt später auch Gesellschaften Die interessante Frage ist Warum Bei diesen natürlichen Personen soll es sich um solche handeln die für Handlungen verantwortlich sein sollen die die ter ritoriale Unversehrtheit und Souveränität der Ukraine bedrohen Auch wenn das Mittel der personenbezogenen Sanktionen nicht neu ist steckt meines Erachtens in der Frage nach dem Warum ein ganz anderes Problem Nämlich die Frage danach ob mit diesen per sonenbezogenen Sanktionen das eigentlich angestrebte Ziel erreicht werden kann Wirt schaftssanktionen sind ja im Grunde nichts anderes als Zwangsmaßnahmen mit denen ein Völkerrechtssubjekt auf das Verhalten eines anderen Völkerrechtssubjektes reagiert um dessen völkerrechtskonformes Verhalten zu erzwingen Völkerrechtssubjekte sind in erster Linie Staaten Staatenverbindungen und internationale Organisationen Man kann sich also die Frage stellen ob Sanktionsmaßnahmen gegen diese natürlichen Personen wirklich geeignet erforderlich und angemessen sind um das beabsichtigte Ziel zu erreichen Denn dann müssten diese Personen die Macht haben ein entsprechendes Verhalten ihres Landes herbeizuführen

Vorschau AHK 100 Fragen 2014 Seite 95
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