39 3 INTERCOMPANY BEZIEHUNGEN Der russische Gesetzgeber hat durch Änderung des Art 251 SteuerGB das zu Krisenzeiten sehr beliebte Instrument der Erhöhung der Reinak tiva durch Forderungsverzicht Schuldenerlass als steuerfreie Einlage in das Vermögen einer Gesellschaft eingeschränkt Im Ergebnis wird die Einlage im Wege des Forderungsverzichts bei der Tochtergesellschaft grundsätzlich ge winnbesteuert In Deutschland wurde die steuerliche Ab zugsmöglichkeit für Lizenzzahlungen und an dere Aufwendungen für Rechteüberlassungen an nahestehende Personen eingeschränkt so fern beim Empfänger wegen einer IP Box Pa tentbox oder Lizenzbox die ertragsteuerliche Belastung weniger als 25 Prozent beträgt Wei tere Voraussetzung ist eine fehlende substan zielle Geschäftstätigkeit der Empfängergesell schaft Hierdurch wurde eine quasi korrespon dierende Besteuerung eingeführt um entspre chenden Anreizen für Gewinnverlagerungen vorzubeugen 4 DIGITALISIERUNG DES HANDELS Im Bereich der elektronischen E Commerce Dienstleistungen werden nunmehr nach rus sischem Recht alle ausländischen Unterneh men auch im B2B Bereich ab dem 1 Janu ar 2019 verpflichtet sich steuerlich zu regis trieren und die anfallende Umsatzsteuer mit einem besonderen Umsatzsteuersatz in Höhe von 15 25 Prozent selbst zu entrichten Diese Gesetzesänderung wirft im Moment noch viele systematische Fragen auf Daneben sollte im Auge behalten werden dass es konkrete Initia tiven gibt auch für den E Commerce Versand handel ähnliche Pflichten einzuführen und da mit den umsatzsteuerlichen Leistungsort nach Russland zu verlagern Hinzuweisen ist außerdem darauf dass im Zusammenhang mit der zunehmenden Digi talisierung der Wirtschaft sowohl die EU Kom mission als auch die OECD G20 parallel für das Frühjahr 2018 Vorschläge zur Besteuerung des digitalen Handels angekündigt haben Geplant sind hierbei die Anerkennung einer digitalen Betriebsstätte sowie die Einführung einer Aus gleichssteuer 5 DEVISENRECHT UND GELDWÄSCHE Zum 1 März 2018 tritt eine neue Regelung der Russischen Zentralbank in Kraft welche grund sätzlich für die Unternehmen den administra tiven Aufwand senkt und diesen im Wesent lichen auf die Banken verlagert Für die Pra xis bedeutet dies dass einige traditionelle Do kumente wegfallen wie der Geschäftspass pasport sdelki und die Bescheinigungen über die Transaktionen sprawka An deren Stelle tritt nunmehr eine devisenrechtliche Registrie rung der Transaktionen durch die involvierte russische Bank wobei verschiedene leicht an gehobene Schwellenwerte gelten werden Nach deutschem Recht wurden die Beteili gungsgrenzen für die Anzeigepflicht beim Er werb von Beteiligungen an ausländischen Ge sellschaften von 25 auf 10 Prozent herabgesetzt und gelten nunmehr sowohl für den unmittel baren als auch den mittelbaren Erwerb einer Beteiligung Darüber hinaus erscheint die Akti vierung des sogenannten Transparenzregisters zum Jahreswechsel erwähnenswert welches die wirtschaftlich Berechtigten beneficial ow ner UBO von Gesellschaften Stiftungen und Vermögensmassen ausweist Grundlage für den Registerinhalt ist die Einführung entspre chender Anzeigepflichten in Deutschland für gesetzliche Vertreter Treuhänder und Vermö gensverwalter sowie Protektoren Bemerkens wert ist auch die geplante Anzeigepflicht von grenzüberschreitenden aggressiven Steuer gestaltungen für Rechtsanwälte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer RECHT STEUERN

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