Neuer Mindestlohn für die Personen Straßenbeförderung In der Connect Ausgabe 03 2015 hatten wir bereits auf den Mindestlohn für die Personen Straßenbeförderung hingewiesen Nach einiger Verwirrung und Fragen wurde die zugrundeliegen de Vorschrift Forskrift om allmenngjøring av tariffavtale for persontransport med turbil überarbeitet Die zentrale Frage die alle beschäftige war wer von der Vorschrift umfasst sein sollte und wer nicht Vor Ein führung war man sich bereits einig den sog Interna tionalen Transport von der Anwendung außen vor zu lassen doch dafür bot der vorherige Wortlaut keinerlei Klarheit Nach einigen Anmerkungen von dritter Seite beschloss das sog Tariffnemnda ein öffentliches Organ welches der Auf sicht des norwegischen Arbeitsministeriums untersteht am 12 Oktober 2015 die Neufassung des zentralen 2 der Vorschrift Darin heißt es sinngemäß Diese Vorschrift gilt für Arbeitnehmer in Betrieben welche Personentransporte mit Tourenwagen oder Bussen durchfüh ren wenn der Transport die Erteilung einer im Rahmen von einer Ausschreibung erteilten Erlaubnis nach 8 Berufstrans portgesetz nicht bedarf Diese Vorschrift gilt auch für Kabota gefahrten d h für ausländische Transportunternehmen die kurzzeitig Fahrtentransporte mit Zu und oder Ausstiegen in Norwegen durchführen Diese Vorschrift gilt nicht für die grenzübergreifende Transportunternehmung Internationaler Transport und darüber hinaus Zur Präzisierung was von der Vorschrift erfasst sein soll und was nicht unterscheidet das Tariffnemnda in seinem öffent lichen Beschluss vom 12 Oktober 2015 folgende drei Kategorien von ausländischen Transporteuren im Tourenfahrtenmarkt Sören Gussner Rechtsanwalt Deutsch Norwegische Handelskammer 53 von Sören Gussner

Vorschau Connect 1/2016 Seite 52
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