den Versand der Ware nicht verlangen Zudem bestehen im elekt ronischen Geschäftsverkehr worunter der gesamte Online Versand handel zählt besondere Informationspflichten nach 312 i und j BGB Dort sind die beim Bestellvorgang des Verbrauchers zu erfül lenden Informationspflichten geregelt welche weitgehend den Regelungen im österreichischen Recht entsprechen 2 Widerruf des Verbrauchers Nach deutschem Recht steht dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzver trägen ein Widerrufsrecht zu14 sofern dies nicht nach 312 g Abs 2 BGB ausgeschlossen ist Die Erklärung des Widerrufs hat gegen über dem Unternehmer zu erfolgen Aus ihr muss der Widerruf eindeutig erkennbar sein Einer ausdrück lichen Erklärung bedarf es aber auch hier nicht Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich ab Erhalt der Ware außer es liegt eine Aus nahme nach 356 Abs 1 Ziffer 1 b d BGB vor Sie beginnt nicht bevor der Unternehmer nicht den Verbraucher entsprechend der Anforderungen von 246 a EGBGB informiert hat Wie auch im österreichischen Recht erlischt das Widerrufsrecht jedoch spätes tens 12 Monate nach Vertragsschluss Dies stellt eine Neuerung der Rechtslage dar Nach alter Rechtslage wurde bei nicht erfolgter oder unvollständig erfolgter Informationspflicht keine Widerrufsfrist in Gang gesetzt Der Widerruf war damit unbefristet möglich Auch die Rechtsfolgen des Widerrufs wurden im Zuge einer Geset zesänderung neu geregelt Es finden nun nicht mehr die allgemei nen Rücktrittsfolgen von Verträgen statt Sie werden nun selbständig geregelt 15 Die Folgen entsprechen grundsätzlich denen des öster reichischen Rechts Es besteht darüber hinaus auch im deutschen Recht eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers wenn ein Wertver lust der Ware aufgrund des Umgangs des Verbrauchers vorliegt und der Unternehmer diesen ordnungsgemäß über das Widerrufs recht nach 246 Abs 3 EGBGB unterrichtet hat 16 Weitergehende Ansprüche des Unternehmers gegenüber dem Verbraucher auf grund eines Widerrufs bestehen nicht 17 V ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG IN VERBRAUCHER ANGELEGENHEITEN Zur weiteren Stärkung des Verbraucherschutzes haben Deutschland und Österreich die EU Richtlinie zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern ADR Richt linie in nationales Recht umgesetzt Sowohl nach dem in Öster reich geltenden AStG als auch dem in Deutschland geltenden Ver braucherstreitbeilegungsgesetz VSBG gibt es nun für Verbraucher und Unternehmer die Möglichkeit bei entgelt lichen Verträgen über Waren und Dienstleistungen anstelle eines langwierigen Gerichts verfahren Streitigkeiten vor einer Schlichtungsstelle beizulegen Ein 14 312 g 355 BGB 15 357 357 c BGB 16 357 c 357 Abs 7 BGB 17 361 BGB solches Verfahren kann nur durch den Verbraucher eingeleitet werden Der Unternehmer hat den Verbraucher über die zustän dige Schlichtungsstelle zu informieren und die Webseite der Schlichtungsstelle anzugeben soweit er sich hierzu freiwillig bei spielsweise in seinen AGB verpflichtet hat oder er gesetzlich dazu verpflichtet ist Die zuständigen Schlichtungsstellen sind in 4 Abs 1 AStG aufgezählt Dort sind unter anderem die Schlichtungsstelle Energie Control Austria sowie die Telekom Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH genannt 18 Dem Unter nehmer werden durch diese Gesetze wiederum spezielle Informati onspflichten auferlegt die bei Nichtbeachtung zu einer Geldstrafe führen können Bei einem solchen Schlichtungsverfahren besteht keine Rechtsanwaltspflicht eine Vertretung ist allerdings möglich Webshop Betreiber treffen darüber hinaus weitere Verpflichtungen nach der Verordnung der EU Nr 524 2013 über die Online Beile gung verbraucherrecht licher Streitigkeiten 19 C FAZIT Abschließend ist festzustellen dass durch die Vereinheitlichung der Informationspflichten und Rücktrittsmöglichkeiten aufgrund der Ver braucherrichtlinie und der Möglichkeit einer alternativen Streitbeile gung der Versandhandel für den Unternehmer übersicht licher und damit attraktiver gemacht wurde obwohl der Verbraucherschutz verstärkt wurde Bei steuerrecht lichen Fragen hat der Versandhänd ler dagegen seine Umsätze und ein mög liches Überschreiten der Lieferschwellen genau zu beachten damit ihm keine Fehler bei der Abführung der Umsatzsteuer unterlaufen Konstanze Kohler Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Stuttgart 18 Eine Liste deutscher Verbraucherschlichtungsstellen findet sich online auf der Seite des deutschen Bundesamtes für Justiz unter www bundesjustizamt de Rubrik Bürgerdiens te Verbraucherschutz Liste der anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen 19 Detaillierte Informationen hierzu finden sich in einem Merkblatt der Wirtschaftskam mer Österreich auf der Webseite www wko at Rubrik Service Wirtschaftsrecht und Gewerberecht Allgemeines Zivil und Vertragsrecht Vertragsrecht allgemein Infoblät ter Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten BEATRIX HOLZBAUER Rechtsanwältin RAK Nürnberg LL M Eur Europajuristin Leiterin Recht und Steuern Tel 43 1 545 14 17 25 beatrix holzbauer dhk at Ihr Kontakt SERVICE MESSEN DHK aspekte 03 201668

Vorschau Aspekte 3|2016 Seite 68
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